Auszug - Fußgänger an der Provinzstraße schützen - Ampelzeiten verlängern  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.19
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 14.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.02.2018, 17:00 Uhr, Raum 338
0449/XX-01 Fußgänger an der Provinzstraße schützen - Ampelzeiten verlängern
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0449/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.10.2017 zur Drucksache Nr. 0449/XX:

 

Dem Bezirksamt Reinickendorf wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, zu prüfen, ob die Grünlichtphase unter Berücksichtigung der Räumphase der Ampelanlage für Fußgänger an der Provinzstraße Ecke Pankower Allee in Richtung Papierstraße verlängert werden kann.

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Prüfung gebeten, ob die Grünlichtphase unter Berücksichtigung der Räumphase der Ampelanlage für Fußgänger an der Provinzstraße Ecke Pankower Allee in Richtung Papierstraße verlängert werden kann.

 

Hierzu liegt nun folgende Antwort vor:

 

„Aufgrund Ihres Anliegens sind die verkehrstechnischen Unterlagen für diese Lichtsignalanlage von der Verkehrslenkung Berlin (VBL) überprüft worden.

Die Lichtsignalanlagen der Stadt werden nach den bundesweit geltenden „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“ konzipiert. Darin werden auch die für die zu Fuß Gehenden anzunehmenden Bedingungen und Anforderungen bei der Ausgestaltung der Lichtsignalanlagen vorgegeben. Bei der Bemessung der Signalzeiten müssen alle Verkehrsteilnehmergruppen angemessen berücksichtigt werden. Deshalb ist es gerade bei breiten Straßen nicht immer möglich, die Grünzeiten so lang auszulegen, dass die gesamte Fahrbahn bei Grün überschritten werden kann.

Nach den genannten Richtlinien sind aber im Anschluss an die Grünzeiten der Fußgängerinnen und Fußgänger immer Schutzzeiten vorgeschrieben, wodurch bei Umschalten auf Rot noch ausreichend Zeit bleibt, die andere Straßenseite zu erreichen. Keine Fußgängerin, kein Fußgänger muss in Panik geraten, wenn sie oder er beim Überschreiten der Fahrbahn plötzlich Rot erhält. Die zu Fuß Gehenden erreichen auf jeden Fall sicher die gegenüberliegende Gehwegseite. Der an der Haltlinie wartende Autoverkehr erhält erst nach Ablauf dieser Schutzzeiten Grün.

Bewegungseingeschränkte Personen sollten allerdings nicht erst gegen Ende der Grünzeit losgehen, sondern grundsätzlich nur zu Beginn, damit sie die volle zur Verfügung stehende Zeit nutzen können.

 

Bei der Lichtsignalanlage (LSA) Provinzstraße/Pankower Allee ist weiterhin zu berücksichtigen, dass sie mit einer verkehrsabhängigen Steuerung zur Beschleunigung des Busverkehrs ausgerüstet ist. Die Busse der BVG können sich per Funk an dieser LSA anmelden, um diese dann ohne zusätzlichen Halt möglichst zügig passieren zu können. Dadurch kann der Öffentliche Personennahverkehr in die Signalprogrammabläufe eingreifen. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Schutzzeiten zum sicheren Räumen der Fahrbahn für die Fußgängerinnen und Fußgänger bei Rot immer eingehalten und somit geschaltet werden.

 

Nach Abwägung der unterschiedlichen Anforderungen an die Lichtsignalanlage (LSA) Provinzstraße/Pankower Allee resultiert daraus kein Handlungsbedarf.“

 

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0449/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer   Sebastian Maack

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

 
 

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