Auszug - Kommunalpolitische Presseberichterstattung
Sachverhalt:
Ich frage das Bezirksamt:
Der Antwort des Bezirksamtes auf meine Kleine Anfrage 0647/XX-01 vom 17. Oktober 2017 ist zu entnehmen, dass Presseberichterstattungen grundsätzlich keine Arbeitsgrundlage für das Bezirksamt seien, was aber nicht meine Frage beantwortete, ob das Bezirksamt die kommunalpolitische Berichterstattung der Reinickendorfer Anzeigenblätter verfolge, weswegen ich nunmehr nochmals frage, ob das Bezirksamt die kommunalpolitische Berichterstattung der Reinickendorfer Anzeigenblätter wenigstens verfolgt?
Aufgrund von Zeitablauf erfolgt schriftliche Beantwortung gemäß § 27 (6) GO BVV
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