Auszug - Änderung der Geschäftsordnung - Sondermittel
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV Reinickendorf wird um einen § x wie folgt ergänzt:
1.Die BVV verfügt entsprechend des Bezirkshaushaltsplans über die zur Verfügung stehenden Sondermittel gem. § 12 BezVG durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung nach vorangegangener Beratung im Hauptausschuss.
2.Anträge auf Sondermittel sind formlos beim Vorsteher/bei der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung zu stellen. Der/Die Vorsteher/in kann Sondermittelanträge im Wege der Vorabüberweisung unmittelbar dem Hauptausschuss zur Beratung zuleiten. Fasst der Hauptausschuss nicht innerhalb von drei Monaten nach Antragseingang im Hauptausschuss eine Beschlussempfehlung an die Bezirksverordnetenversammlung, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung abschließend.
3.Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt nach vorangegangener Beratung im Geschäftsordnungsausschuss über Grundsätze zum Verfahren mit Sondermitteln gem. § 12 BezVG.
Rücküberweisung an den Hauptausschuss Abstimmungsergebnis:
dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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