Auszug - Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf von Berlin - § 9 GO BVV
Es wird folgender Beschluss gefasst:
einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
§ 9 (2) und (3) der Geschäftsordnung der BVV wird neu gefasst:
(2)Der/Die Vorsteher/Vorsteherin und der/die stellvertretende Vorsteher/Vorsteherin werden einzeln in geheimer Wahl gewählt. Die Stimmzettel sind unter Namensaufruf abzugeben.
(3)Die Wahl der Schriftführer/Schriftführerinnen erfolgt in verbundener Einzelwahl. Sofern kein Widerspruch erfolgt, kann die Wahl einzeln in offener Abstimmung durchgeführt werden.
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