Auszug - Bearbeitungszeiten im Jugendbereich Federführung: Haushaltsausschuss  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 27.05.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0989/XIX-01 Bearbeitungszeiten im Jugendbereich
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
0989/XIX
 Ursprungaktuell
Initiator:B90/Grüne/CDUBezirksamt - Abt. Jugend, Familie u. Soziales
Verfasser:Torsten Hauschild
Stephan Schmidt
 
Drucksache-Art:EntschließungsantragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Lütge weist darauf hin, dass der Antrag bereits als Große Anfrage in der BVV am 15.04.2015 von Herrn Höhne ausführlich beantwortet wurde.

Herr Höhne berichtet über den aktuellen Bearbeitungsstand in der Elterngeldstelle. 

Am 14.04.2015 betrug der Bearbeitungsstand noch 13 Wochen zu Anträgen, die ab 12.01. eingegangen sind.

Am 06.05.2015 betrug der Bearbeitungsstand 11 Wochen zu Anträgen, die ab 13.02. eingegangen sind.

Am 26.05.2015 lag der Bearbeitungsstand bei 9 Wochen.

Auf die lange Bearbeitungszeit wurde mit Notmaßnahmen (z. B. Abordnung einer Mitarbeiterin für 3 Monate) reagiert. Ziel ist es, eine Bearbeitungszeit von 5-6 Wochen zu erreichen. Bisher gab es kein zusätzliches Personal. Ab 01.07.2015 wird das Elterngeld Plus für Kinder, die ab 01.07.2015 geboren werden, eingeführt.

Bisher wurde gute Arbeit geleistet. Engpässe werden kurzfristig abgestellt, damit keine ernsthaften Rückstände wieder auftreten.

Herr Ewers stellt fest, dass der aktuellen Bearbeitungszeit von derzeit 9 Wochen Rechnung getragen worden ist.


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sprechen sich mehrheitlich (8/1/4) gegenüber dem federführenden Haushaltsausschuss dafür aus, der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Entschließungsantrag - Drucksache Nr. 0989/XIX-01 -

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Antragstellern auf familienunterstützende Leistungen nach Möglichkeit innerhalb von 10 Wochen einen Leistungsbescheid auszustellen.

 

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht, die offensichtlichen Engpässe in den Leistungsstellen des Jugendamtes kurzfristig abzustellen, gegebenenfalls auch durch Beantragung personeller Unterstützung durch die Senatsverwaltung.

 

anzunehmen.

 
 

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