Auszug - Hausbesuche bei Tagesmüttern
Herr Muschner erläutert die noch einmal eingebrachte Drucksache und bittet um Diskussion und Austausch zu dieser Drucksache. Er macht deutlich, dass unangekündigte Hausbesuche bei den Tagesmüttern keine Kontrolle, sondern lediglich eine Qualitätssicherungsmaßnahme sein sollte. Herr Höhne berichtet, dass regelmäßig abgesprochene Hausbesuche bei den Tagesmüttern durchgeführt werden. Das Vertrauen und die Zusammenarbeit mit den Tagesmüttern werden damit gepflegt. Nur in Verdachtsfällen werden unangemeldete Hausbesuche vorgenommen. Frau Desens zitiert ein Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für rechtliche Fragen zur rechtlichen Einordnung unangemeldeter Hausbesuche des Jugendamtes bei Tagespflegepersonen - § 37 Abs. 3, § 43 SGB VIII (DIJuF-Rechtsgutachten vom 21.12.2010, J 5.420 My – Heft 02/2011 JAmt). Herr Tscharke vom BEA-Kita verweist auf Kernpunkte einer Stellungnahme des BEA Kita Reinickendorf (s. Anlage 2) zum Antrag „Unangemeldete Kontrollen bei Tagesmüttern“. Frau Behnke verweist auf die Ausführungsvorschriften der Tagespflege, Punkt 6 und liest diesen vor.
Die folgende geänderte Fassung:
„Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig verstärkt unangekündigte Hausbesuche bei allen Tagesmüttern durchzuführen und von den Ergebnissen im Jugendhilfeausschuss zu berichten.“
wird mit 4 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beschließen mehrheitlich (4/8/1), der Bezirksverordnetenversammlung zu empfehlen, das Ersuchen - Drucksache Nr. 0939/XIX -
Das Bezirksamt wird ersucht, zukünftig verstärkt unangekündigte Hausbesuche bei allen Tagesmüttern durchzuführen.
abzulehnen. |
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