Auszug - Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher detaillierter regeln  

 
 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 13.10
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 14.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 12.01.2015, 17:00 Uhr, Raum 338
0903/XIX Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher detaillierter regeln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionBezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit u. Bürgerdienste
Verfasser:Gilbert Collé
Marco Käber
 
Drucksache-Art:EmpfehlungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales

 

Sachverhalt:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Rechte und Pflichten der Patientenfürsprecher nach dem Landeskrankenhausgesetz klarer geregelt werden. Dabei sollten Mindesterwartungen festgeschrieben werden, die sich an den Kriterien der Ausschreibung orientieren, die vor Besetzung der Ämter zu Beginn der Legislaturperiode veröffentlicht wurden.

 

Insbesondere sollte einheitlich bestimmt werden,

-          in welchem Umfang die Patientenfürsprecher, die ja auch eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, im Regelfall im Krankenhaus zur Verfügung stehen sollen,

 

-          wie oft eine Berichterstattung gegenüber der Bezirksverordnetenversammlung, die sie gewählt hat, erfolgen soll,

 

-          in welchem Umfang die Patientenfürsprecher zur Diskussion dieser Berichte auch persönlich der Bezirksverordnetenversammlung oder einem von ihr beauftragten Ausschuss zur Verfügung stehen sollen,

 

-          welche Voraussetzungen das Krankenhaus für eine erfolgreiche Arbeit der Patientenfürsprecher schaffen soll.

 

 

 
 

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