Auszug - Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen weitere Mitberatung: Schulausschuss Federführung: Jugendhilfeausschuss vertagt am: 11.02.2014 und 09.09.2014  

 
 
34. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 13.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
0598/XIX Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Torsten Hauschild
Elke Klünder
 
Drucksache-Art:ErsuchenErsuchen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Klünder beantragt erneut Vertagung und begründet dies. Im Bezirk Mitte habe es ebenfalls einen derartigen Antrag gegeben. Sie kenne jedoch den aktuellen Sachstand vom Bezirk Mitte zu dieser Drucksache nicht. Sie bittet das Bezirksamt, hierzu Informationen einzuholen.

 

Herr BzStR Brockhausen sagt dies zu.

 

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit stimmen die Ausschussmitglieder für eine Vertagung des nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes.

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, die Beratung der Drucksache – Nr. 0598/XIX –

 

Sachverhalt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen.

 

Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein.

 

zu vertagen.

 

 
 

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