Auszug - Schulraumentwicklung im Bezirk Reinickendorf hierzu: Frau BzStR'in Schultze-Berndt  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 03.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 230, SPD-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BzStR’in Schultze-Berndt berichtet aufgrund von weiterem Informationsbedarf rund um den geplanten Schulneubau in der Walliser Straße Folgendes: Der Bezirk befinde sich seit ca. 1 ½ Jahren mit der Senatsverwaltung im Hinblick auf die notwendige Unterstützung bezüglich der Schulraumnot im Gespräch. In Gesprächen mit dem Staatssekretär habe der Bezirk überzeugend darlegen können, dass die einzig mögliche Lösung für die Schulraumnot in Reinickendorf-Ost der Neubau einer Schule sei. Die Region sei sozial instabil, viele Kinder nichtdeutscher Herkunft und solche, deren Eltern von der Zuzahlung zu Lernmitteln befreit seien, gehen im genannten Bereich zur Schule. Aufgrund dessen müssen die Lernbedingungen bestmöglich gestaltet werden. Die Senatsbildungsverwaltung habe den geplanten Schulneubau daher im Februar 2013 auf Platz 28 der überbezirklichen Dringlichkeitsliste aufgenommen und diesen Bedarf an die Senatsverwaltung für Finanzen gemeldet. Im Mai / Juni habe Frau BzStR’in Schultze-Berndt den Schulausschuss und die Fraktionsvorsitzenden über den Umstand informiert, dass sich aufgrund von zahlreichen Gesprächen auf Arbeitsebene zwischen Bezirks- und Senatsverwaltung der Eindruck verfestige, dass die Senatsbildungsverwaltung den Schulneubau in Frage stelle, insbesondere die Schülerzahlen seien wiederholt in Frage gestellt worden. Nachdem diesbezüglich Einigung hergestellt werden konnte, wurde deutlich, dass im Hinblick darauf, wie die Schülerzahlen zu berücksichtigen seien, erneut Auffassungsunterschiede bestehen. Der Bezirk rechne nämlich mit 100 % der Schüler, die Senatsebene nur mit 90 %, so Frau BzStR’in Schultze-Berndt. Dies sei der aktuelle Stand. Zurzeit finde weiterhin ein intensiver Austausch über die Frage der Interpretation der Schülerzahlen statt. Des Weiteren fordere die Senatsverwaltung die Aufstellung eines Bedarfsprogramms, das zwischen 40.000 € und 50.000 € koste. Frau BzStR’in Schultze-Berndt legt detailliert dar, dass sie es für nicht verantwortlich halte, ein solches Bedarfsprogramm vor dem Hintergrund zu initiieren, dass von Seiten der Senatsverwaltung kein eindeutiges Votum für den Bau der Schule vorliege. Der Bezirk bestehe jedoch vor der Erstellung eines solchen Bedarfsprogramms auf dieser Zusage. Bezüglich der modularen Ergänzungsbauten, die an der Hausotter-Schule bereits existieren und an der Kolumbus-Grundschule im Entstehen seien, weist Frau BzStR’in Schultze-Berndt darauf hin, dass diese nicht dazu beitragen, dass die Notwendigkeit für den Schulneubau in der Walliser Straße in Frage gestellt werden könne, genauso wenig wie durch den beantragten Dachgeschossausbau in der Reginhard-Grundschule.

 

Herr Collé zeigt sich irritiert ob der Aussage der Stadträtin, dass der Bau der Schule bereits im Februar 2013 in die überbezirkliche Dringlichkeitsliste aufgenommen wurde, da seiner Kenntnis nach die Aufnahme in diese Liste erst in einer Mitteilung der Senatsverwaltung im August 2013 bekannt wurde. Anschließend geht Herr Collé auf die Ausführungen des Bezirksamtes in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses ein, in der mitgeteilt wurde, dass der Schulneubau gestrichen worden sei. Nach dem heutigen Bericht von Frau BzStR’in Schultze-Berndt sei der Sachstand offensichtlich als nicht so drastisch zu bezeichnen. Des Weiteren bittet er um erläuternde Ausführungen dahingehend, aus welchen Gründen die Erfahrungswerte der Schülerzahlen, mit denen die Senatsverwaltung rechne, dazu führen, dass der dreizügige Schulneubau in Gänze in Frage gestellt werde. Außerdem fragt Herr Collé nach den Auswirkungen, die durch eine Änderung in der Rangziffer auf der überbezirklichen Dringlichkeitsliste entstehen. Herr Collé erbittet auch weitere Ausführungen zum Bedarfsprogramm.

 

Herr BzBm Balzer legt dar, dass er in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses mit dem Wissen, dass es von Seiten der Senatsverwaltung Bestrebungen gäbe, die Zahlen des Bezirks zu widerlegen, gesagt habe, dass es erst Sinn mache, Fördermittel für den Neubau zu akquirieren, wenn eine Zusage der Senatsverwaltung vorliege. Er habe nicht gesagt, dass die Maßnahme gestrichen sei, sondern nur zum Ausdruck gebracht, dass eine Realisierung vor dem Hintergrund, dass Ergänzungsbauten und zusätzliche Räume entstehen, unter gewissen Umständen nicht zustande komme. Er habe auch darauf hingewiesen, dass diese Thematik mit Frau BzStR’in Schultze-Berndt diskutiert werden müsse, so Herr BzBm Balzer abschließend.

 

Danach macht Frau BzStR’in Schultze-Berndt deutlich, dass die Erfahrungswerte, mit denen die Senatsverwaltung rechne, zwischen 82 % und 97 % liegen und die Schülerzahlen zukünftig - auch in den angrenzenden Regionen - steigen werden. Sie informiert die Ausschussmitglieder ausführlich über die Berechnungen von Senats- und Bezirksverwaltung, die im Ergebnis zu einer Differenz im Hinblick auf den Fehlbedarf an Schulplätzen gelangen. Anschließend geht sie auf mögliche Gründe ein, die dazu führen, dass der Bezirk Platz 28 der überbezirklichen Dringlichkeitsliste erreichte. Sie benennt u. a. den Umstand, dass der Schulneubau erst in Zukunft benötigt werde, und die Tatsache, dass der Bezirk erstmals senatsseitig Unterstützung begehre, evtl. zu diesem Resultat führten. Zur Systematik der Rangfolge und den Auswirkungen von Änderungen dieser bringt sie ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass der Bezirk mit seiner Maßnahme weiter nach oben „rutschen“ werde, wenn Maßnahmen umgesetzt werden. Abschließend erklärt sie, dass sie die Senatsverwaltung kurzfristig um eine eindeutige Anerkennung des aufgezeigten Bedarfes gebeten habe, damit das geforderte Bedarfsprogramm erstellt werden könne.

 

Herr Bansemer ergänzt, dass anhand der von der Senatsverwaltung gebilligten Zahlen eine Standortuntersuchung im Rahmen des Bedarfsprogramms durchgeführt und eine aufwendige Einpassplanung beauftragt werden müsse. Er weist auf die im weiteren Umfeld geplante Sporthalle hin, die ebenfalls zur Erhöhung der Planungskosten führe.

 

Herr Koch bittet um eine eindeutige Aussage, ob der Bezirk auf der überbezirklichen Dringlichkeitsliste stehe und um Weitergabe des Stands der Schülerzahlen an die Fraktionen, auf den sich Bezirk und Senat geeinigt haben.

 

Frau BzStR’in Schultze-Berndt macht deutlich, dass unterschiedliche Auffassungen im Hinblick auf die Feststellung des Bedarfs bestehen. Aufgrund eines Schreiben im Mai, über das sie alle Fraktionen informiert habe, und des Verhaltens der Senatsverwaltung, die immer wieder neue Fragen aufwerfe, bestehe Unruhe im Bezirk im Hinblick auf die Frage, ob eine Umsetzung der Maßnahme tatsächlich erfolgen werde.

 

Im Anschluss daran fragt Frau Burk nach den Belegungszahlen der anderen Schulen, die auf der überbezirklichen Dringlichkeitsliste stehen, woraufhin Frau BzStR’in Schultze-Berndt erläutert, nach welchen Kriterien Klassenfrequenzen festgelegt werden.

 

Herr Koch stellt weitere Fragen nach

-          den Konsequenzen der Positionierung des Bezirks auf Rang 28 der überbezirklichen Dringlichkeitsliste

-          der bestehenden Differenz zwischen Senat und Bezirk bezüglich der Klassenfrequenz im Hinblick auf die Folge, ob ein dreizügiger Schulneubau notwendig sei oder nicht

-          nach dem Zeitpunkt des Wechsels der Willkommenskinder in die Regelklassen.

 

Dazu nimmt Frau BzStR’in Schultze-Berndt wie folgt Stellung: Zur letzten Frage erklärt sie, dass die Willkommenskinder nach Vorgabe der Senatsverwaltung grundsätzlich nach einem Jahr in die Regelklassen wechseln sollen. Die Grundlagen für die Berechnung der Klassenfrequenzen legen Frau BzStR’in Schultze-Berndt und Herr Wiese ausführlich dar. Abschließend geht sie auf die ständige Überprüfung der Bedarfe der auf der überbezirklichen Dringlichkeitsliste befindlichen Maßnahmen durch die Senatsschulverwaltung ein.

 

Aufgrund der Wortmeldung eines anwesenden Bürgers fragt Herr Dr. Lühmann die Ausschussmitglieder, ob Einigkeit bestehe, Gästen Rederecht zu erteilen.

 

Die Ausschussmitglieder signalisieren übereinstimmend Einverständnis.

 

Anschließend entspinnt sich eine Diskussion über die Frage, wie das Verhalten der Senatsverwaltung im Hinblick auf eine Entscheidung, ob ein Schulneubau realisiert werde oder nicht, zu beurteilen sei.

 

Herr BzBm Balzer legt den für einen Schulneubau notwendigen zeitlichen Verfahrens- und Planungsablauf detailliert dar. In diesem Zusammenhang berichtet er über die kritischen Nachfragen der Senatsverwaltung, die auch dem Facility Management gestellt worden seien. Vor diesem Hintergrund könne vermutet werden, dass der Schulneubau von Seiten der Senatsverwaltung in Frage gestellt werde.

 

Herr Daberkow legt seine Meinung zur heutigen Größe von Schulklassen dar.

 

Herr Koch bittet nachfolgend um Auskunft, wann der Bezirk aufgefordert wurde, ein Bedarfsprogramm zu erstellen, wie der diesbezügliche Sachstand in anderen Bezirken sei und wann die Mitteilung erfolgte, dass der Bezirk mit einer anderen Anzahl von Zügen rechne als die Senatsverwaltung.

 

Herr Rink stellt klar, dass der in Reinickendorf-Ost vorhandene Bedarf von der Senatsbildungsverwaltung bestätigt worden sei. Die Senatsverwaltung habe im Zuge der gemeinsamen Sitzung von Schul- und Bauausschuss im Januar 2014, in der sie ebenfalls vertreten war, dargelegt, wie sich der weitere Verfahrensablauf gestalten werde. Die unterschiedliche Auswertung der Schülerzahlen und die Berechnungsgrundlage seien Bestandteil des Prozesses gewesen, der sich von Januar bis Ende September 2014 hingezogen habe. Im Ergebnis konnte im September 2014 Einigkeit über die Schülerzahlen hergestellt werden. Die aus diesen Zahlen zu ziehenden Konsequenzen werden unterschiedlich beurteilt. Daher bestehe der Bezirk auf einer verbindlichen Zusage der Senatsschulverwaltung, um das Bedarfsprogramm in Angriff nehmen zu können. Die Aufnahme in die überbezirkliche Dringlichkeitsliste könne als Aufforderung zur Erstellung des Bedarfsprogramms betrachtet werden, allerdings müsse eine verbindliche Zusage der Senatsverwaltung vorher vorliegen, erklärt Herr Rink nachdrücklich.

 

Herr Koch wirft die Frage auf, ob die Entscheidung des Bezirksamtes, vor Erstellung des Bedarfsprogramms auf einer verbindlichen Zusage zu bestehen, von Nachteil für die Umsetzung der Maßnahme sei.

 

Im Anschluss daran schließt sich eine ausführliche Debatte der Ausschussmitglieder an, in der neben der vorstehend aufgeführten Frage auch umfassend erörtert wird, ob die in der Region aufgestellten Ergänzungsbauten dazu führen, dass die Möglichkeiten zur Durchsetzung des Neubaus in der Walliser Straße schrumpfen. Es bestehen auch unterschiedliche Auffassungen der Fraktionen dahingehend, ob bereits vor einer ggf. folgenden verbindlichen Zusage der Senatsverwaltung ein Bedarfsprogramm aufgelegt werden sollte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 
 

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