Auszug - Notarztstandorte in Berlin hierzu: Herr Frieder Kircher, Direktionsleiter Berliner Feuerwehr  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Gesundheit und Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.05.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Käber begrüßt den eingetroffenen Gast der Berliner Feuerwehr, Herrn Direktionsleiter Kircher

Herr Käber begrüßt den eingetroffenen Gast der Berliner Feuerwehr, Herrn Direktionsleiter Kircher und gibt einen kurzen Überblick, aus welchen Gründen die Einladung in den Ausschuss erfolgte.

 

Herr Kircher dankt für die Einladung und erklärt, dass die Organisation des Notarztdienstes zentral vom Stab organisiert werde.

 

Die Leistungen des Notarztdienstes werden von den Krankenhäusern erbracht. Hierfür erhalten die Krankenhäuser Mittel vom Senat über die Berliner Feuerwehr. Die Stationierung von Notarztwagen sei bisher nach taktischen Gesichtspunkten erfolgt. Die Einsatzsituation verändere sich kontinuierlich. Es liege ein massiver Anstieg an Einsätzen durch das Anspruchsverhalten von weiten Teilen der Bevölkerung im Hinblick darauf vor, zu welchem Zweck ein Notfallrettungsfahrzeug gerufen werden könne.

Nach Vorgabe des Senats und nach allgemeinen Regelungen des EU-Rechts müssen die Notarztleistungen ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung für den gesamten Notarztdienst für Berlin liege zur Unterzeichnung bei der Senatsverwaltung für Inneres. In der Ausschreibung wurde u. a. festgelegt, dass die Stationierung der Notarztwagen in geeigneten Räumen sowie nach taktischen Erfordernissen und Gesichtspunkten der Berliner Feuerwehr stattfinden werde. Als Standorte kommen Feuerwachen oder Krankenhäuser in Frage.

Weitere Auskünfte könne er nicht geben. Er schätze, dass das Ausschreibungsverfahren gegen Ende des Jahres oder Anfang des kommenden Jahres beendet und erst dann die Entscheidungen getroffen werden. Prämisse sei letztendlich immer die Frage, wie das Notarztsystem alle Bürger der Stadt in kürzester Zeit versorgen könne. Er gehe davon aus, dass sich die Krankenhäuser in Berlin an der Ausschreibung beteiligen, sie müssen es jedoch nicht.

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder werden wie folgt von Herrn Kircher beantwortet:

 

-          Im Humboldt-Krankenhaus ist ein NEF (Noteinsatzfahrzeug) stationiert. Sollte ein weiteres NEF benötigt werden , so kommt dieses aus dem nächsten Standort, Wedding oder Spandau.

-          Den genauen Anstieg von Einsätzen könne er momentan nicht nennen. Der neue Jahresbericht für 2013 soll nach seinem Kenntnisstand am 02.06.2014 vorgestellt werden und sei auch dann unter www.berliner-feuerwehrberlin.de einsehbar.

-          Es existiere eine Diskussion zur Finanzierung der Standorte. Die Notarzteinsätze werden von den Krankenkassen finanziert. Die Entscheidung zu den Notarztstandorten werde die Berliner Feuerwehr treffen.

-          Die Ausschreibung wird die Berliner Feuerwehr bewerten. Die Senatsverwaltung für Inneres ist die Aufsichtsbehörde und wird die Ausschreibung auch betrachten. Die Senatsverwaltung für Finanzen sei beteiligt. Die Senatsverwaltung für Gesundheit habe nach seinem Kenntnisstand keine Zuständigkeit.

-          Die Ausschreibung beziehe sich nur auf die Aufgaben der Sachleistung einer Medizinerin oder eines Mediziners.

-          Er halte es für sehr wahrscheinlich, dass mehrere Anbieter berücksichtigt werden, um den Bedarf zu decken.

-          Herr Kircher erläutert die Voraussetzungen für einen Standort für ein NEF. Diese Fahrzeuge haben eine ärztlichen Besetzung. Die anderen Standorte, z. B. in der Roedernallee, seien Notfallrettungsstützpunkte, in denen ein Rettungswagen stehe. Dieser ist nicht mit einem Arzt besetzt, aber mit hochqualifizierten Rettungsassistenten.

-          Es finde selbstverständlich ein kontinuierlicher Optimierungsprozess bezüglich der Rettungsfahrzeuge statt. Die Höhe der Kosten müssen stets berücksichtigt werden.

-          Herr Kircher erläutert die unterschiedlichen Verfahren für einen Einsatz.

-          An jeder Feuerwache sei mindestens ein Rettungswagen stationiert (Berufsfeuerwehr). Darüber hinaus stehen Rettungswagen bei der Freiwilligen Feuerwehr in Tegel-Ort, in Heiligensee und Frohnau.

-          Am schnellsten rücken die NEF, die an den Feuerwachen stationiert sind. Sie rücken im Schnitt schneller aus als Fahrzeuge, die an den Krankenhäusern stationiert sind.

-          Grundsätzlich gilt nach dem Rettungsdienstgesetz, dass bei einem Notfallrettungseinsatz der Patient zum nächst gelegenen Krankenhaus transportiert werden müsse. Ist das Krankenhaus für den Notfall nicht ausgestattet, werde das nächstgelegene geeignete Krankenhaus angefahren. Im Zweifelsfall liege die Entscheidung darüber immer beim Notarzt, da er die höhere Qualifizierung habe.

-          Für Beschwerden, dass ein Patient nicht in das richtige Krankenhaus gebracht wurde, benötige Herr Kircher zur Prüfung die Daten jedes Einzelfalls.

-          Es gäbe bestimmte Indikationen, bei denen Patienten in ein Spezialkrankenhaus müssen.

 

Herr Käber dankt Herrn Kircher im Namen aller Ausschussmitglieder für seine Anwesenheit und für die ausführliche Beantwortung der Fragen.

 

Herr Kircher verabschiedet sich.

 

 


 

 
 

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