Auszug - Nachfrist Wahlplakate
Zunächst verliest Herr Lütge eine geänderte Fassung zur Drucksache und begründet im Anschluss das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion.
Herr Boeck erklärt, dass der Antrag der gängigen Praxis widerspreche. Die SPD-Fraktion wurde stets telefonisch vom Bezirksamt über nicht abgenommene Wahlplakate unterrichtet. Sind die Plakate nach einer gewissen Frist nicht abgenommen worden, wurde ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Der Antrag müsse nicht beschlossen werden.
Herr Rudloff bestätigt die Angaben für die damals bestehende Fraktion Piraten.
Frau Elliesen erläutert ausführlich das Berliner Straßengesetz. Plakate dürfen sieben Wochen vor der Wahl und eine Woche nach der Wahl aufgehängt werden. Die Erlaubnis werde nur für diese Frist ausgestellt, ein Ermessensspielraum bestehe nicht. Wer ohne Erlaubnis plakatiert, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Nach ihrer Auffassung dürfte der Antrag keine Zustimmung im Bezirksamt erhalten. Selbst wenn dies geschehen würde, könnte dies noch vom Rechtsamt beanstandet werden.
Nach einem Meinungsaustausch über die Erfahrungen, die aus nicht abgenommenen Wahlplakaten resultieren, erklärt Herr Lütge, dass der Antrag seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen werde. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Ersuchen - Drucksache Nr. 0622/XIX -
Sachverhalt:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei zukünftigen Wahlen vor der Einleitung eines gebühren-pflichtigen Ordnungswidrigkeitsverfahrens oder Bußgeldverfahrens die Parteien einmalig mit einer Nachfrist zum Abhängen der (gemäß Ordnungsamtsliste) noch verbliebenen Wahlplakate zu mahnen.
wird seitens der antragstellenden Fraktion zurückgezogen.
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