Auszug - Genehmigungsrechtliche und städtebauvertragliche Möglichkeiten beim Grundstück Waidmannsluster Damm 155 ausschöpfen!
Herr Wilhelm begründet die Drucksache seitens der antragstellenden Fraktion.
Herr Droske signalisiert für die CDU-Fraktion Zustimmung zum Antrag, insbesondere aus dem Grund, da das Bezirksamt bereits die Sicherung des Schulweges zugesichert habe.
Herr Helmuth-Paland geht auf die rechtlichen Aspekte ein. Die nötigen Befreiungen für eine Bebauung auf dem hinteren Teil des Grundstückes werden erst in dem Augenblick vom Bezirksamt erteilt, wenn das vordere Denkmal wieder hergestellt sei. Er weist jedoch darauf hin, dass die Verknüpfung der hinteren Bebauung mit der Sanierung des denkmalgeschützten Vorderhauses, wie in der Drucksache schriftlich festgehalten, keinen städtebaulichen Grund darstelle und somit als schwierig anzusehen sei.
Nach einer kurzen Beratung einigen sich die Ausschussmitglieder dahingehend, die Abstimmung zur Drucksache zu vertagen. Es soll vorab eine juristische Prüfung des Antragstextes erfolgen. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0588/XIX - zu vertagen. |
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