Auszug - Instrument der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung anwenden!
Herr Wilhelm begründet das Ersuchen seitens der antragstellenden Fraktion.
Es folgt eine Diskussion über die Umsetzbarkeit des Anliegens, die seitens des Bezirksamtes und der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grüne in Fragen gestellt wird. Herr Wilhelm unterbreitet einen Änderungsvorschlag. Auf Anregung von Herrn Hauschild wird dieser bis zu nächsten Sitzung von den Ausschussmitgliedern überdacht. Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0529/XIX -
Sachverhalt:
Das Bezirksamt Reinickendorf wird ersucht, bei größeren Bauvorhaben und Bebauungsplanverfahren (vor allem bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen) die gemäß Planungsvereinheitlichungsgesetz neue Möglichkeit zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 25 Abs. 3 VwVfg) anzuwenden bzw. auf die Vorhabenträger im Bezirk hinsichtlich der Anwendung einzuwirken.
zu vertagen. |
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