Auszug - Schulhelfer
Herr Schiweck von der Schulaufsicht erläutert die Verwaltungsvorschrift 7/2011 und das Verfahren zur Bereitstellung von Schulhelfern. Er macht deutlich, dass Schulhelferstunden nur für technische Hilfestellungen gedacht sind, also für Kinder mit motorischen Problemen. Die Schule erhält eine pauschale Zuweisung von Stunden und nicht eine bestimmte Stundenanzahl pro Kind. Vor 10 Jahren dienten Schulhelfer noch als pädagogische Unterrichtshelfer, dies ist heute nicht mehr so.
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