Auszug - Bericht zur Kenntnisnahme für den Haushaltsausschuss der BVV entsprechend Drs. Nr. 0303/XVIII betr. "Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 (Doppelhaushalt) vom 26.06.2012
Herr Bahr führt aufgrund einer Nachfrage von Frau Petters nach der Art der Anlage der Stiftungsmittel aus, dass diese in besonders sichere Stiftungsfondsanteile, die durch den Rechnungshof zugelassen sind, investiert wurden. Da im Jahr 2011 Reste vorhanden waren, wurden nur Stiftungsmittel aus Stiftungen, die nicht dem Bezirk Reinickendorf gehören, abgerufen. Die Reste aus bezirkseigenen Stiftungsmitteln wurden ins Jahr 2012 übertragen, erklärt Herr Bahr.
Im Verlauf der weiteren Beratung wird im Hinblick auf die Höhe der angesparten Mittel der Ruhk-Stiftung die Frage aufgeworfen, ob diese Mittel einer Zweckbestimmung unterliegen.
Herr BzBm Balzer bestätigt, dass die Ansparung zweckgebunden erfolgt, dies sei zulässig, da die Mittel weiterhin zur Forderung der Musikschule verwendet werden.
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