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Bezeichnung: |
20. öffentliche Sitzung des Schulausschusses |
Gremium: |
Schulausschuss |
Datum: |
Do, 30.01.2014 |
Status: |
öffentlich |
Zeit: |
17:00 - 19:20 |
Anlass: |
ordentliche Sitzung |
Raum: |
Greenwich-Schule |
Ort: |
Finsterwalder Straße 52-54, 13435 Berlin |
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TOP |
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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Vorstellung der Schule
Bericht der Schule zur Pilotphase der Gemeinschaftsschule am Standort Campus Hannah-Höch |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Niederschrift der 17. Sitzung vom 07.11.2013, der 18. Sitzung vom 05.12.2013 und der 19. Sitzung vom 09.01.2014 |
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Ö 4 |
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Beratung von Drucksachen |
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Ö 4.1 |
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Entwurf des Haushaltsplans Reinickendorf für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Doppelhaushalt) |
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0107/XIX-16 |
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Ö 4.2 |
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Mindeststandard für Lernmittel seit dem Schuljahr 2012/2013 |
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0522/XIX |
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Ö 4.3 |
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"Teach First" - Schulen aufmerksam machen |
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0403/XIX |
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Ö 4.4 |
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Schulwegsicherung der Ellef-Ringnes-Grundschule |
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0595/XIX |
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Ö 4.5 |
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Inklusive Modellschule Standort Lauterbach - Sonderpädagogische Kompetenz in der Schulleitung sichern |
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0615/XIX |
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Ö 5 |
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Mitberatung von Drucksachen |
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Ö 5.1 |
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Transparente Bürgerbeteiligung auch in den Reinickendorfer Schulen umsetzen!
Federführung: Haushaltsausschuss
vertagt am: 07.11.2013 und 05.12.2013 |
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0532/XIX |
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Ö 5.2 |
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Erstellen einer Positivliste schadstoffreduzierter Anschaffungen in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen
Federführung: Jugendhilfeausschuss
weitere Mitberatung: GesSoz-Ausschuss |
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0598/XIX |
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11.12.2013 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 12.5 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Gemäß Konsensliste Überweisung an den Jugendhilfeausschuss (Federführung), an den Schulausschuss (Mitberatung) und an den Ausschuss für Gesundheit und Soziales (Mitberatung)
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30.01.2014 - Schulausschuss |
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Ö 5.2 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Schulausschusses beschließen, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0598/XIX - Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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11.02.2014 - Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
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Ö 6.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, die Beratung der Drucksache - Nr. 0598/XIX - Sachverhalt: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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06.03.2014 - Schulausschuss |
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Ö 5.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Schulausschusses beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0598/XIX - Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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09.09.2014 - Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
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Ö 6.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst:Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, die Beratung zur Drucksache – Nr. 0598/XIX – Sachverhalt: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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13.01.2015 - Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
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Ö 6.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, die Beratung der Drucksache – Nr. 0598/XIX – Sachverhalt: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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10.02.2015 - Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
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Ö 4.1 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit und Soziales beschließen einstimmig, die Beratung des Ersuchens - Drucksache Nr. 0598/XIX - : Sachverhalt: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zu vertagen.
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10.03.2015 - Ausschuss für Gesundheit und Soziales |
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Ö 8 - zurückgezogen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Das Ersuchen – Drucksache Nr. 0598/XIX – wird seitens der antragstellenden Fraktion Sachverhalt: Das Bezirksamt wird ersucht, eine Positiv-/ Unbedenklichkeitsliste am Beispiel oder unter Übernahme der Unbedenklichkeitskriterien der Stadt Köln zu erstellen, in denen unbedenkliche Materialien für alle Einrichtungs-, Sport-, Spiel- und Gebrauchsgegenstände in Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen aufgelistet werden. Diese Liste soll für zukünftige Neuanschaffungen im Rahmen von Ausschreibungen und größeren Anschaffungen besonders kontaktintensiver Gegenstände (Plüschtiere, Essgeschirr, Spielteppiche usw.) verbindlich sein und nach und nach belastete Gegenstände ersetzen. Sie soll für die zuständigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter praktikabel umzusetzen sein. Darüber hinaus sollen die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ausdrücklich dazu ermutigt werden, bei auffälligen Gerüchen oder sonstigen Zweifeln an der chemischen Unbedenklichkeit von Einrichtungsgegenständen, deren Unbedenklichkeit bei den Händlern nach Artikel 33 REACH-Verordnung abzufragen. Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden sollten nur emissionsarme Produkte bzw. Produkte u.a. ohne phthalathaltige Weichmacher, PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe), Cadmium, Quecksilber, Blei und Chrom VI angeschafft werden. Die Positivliste soll sich darüber hinaus an der Kandidatenliste der ECHA (European Chemical Agency) orientieren und zudem nach dem OpenData Prinzip auf der Homepage des Bezirksamtes einsehbar sein. zurückgezogen.
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Ö 6 |
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Besprechungspunkte |
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Ö 6.1 |
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Termine im Schuljahr 2013/2014
vertagt am: 05.12.2013 |
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Ö 7 |
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Zusammenarbeit Jugendhilfe - Schule |
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Ö 8 |
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Berichte |
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Ö 8.1 |
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Bericht aus dem Bezirksamt |
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Ö 8.2 |
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Bericht der Außenstelle der Senatbildungsverwaltung -Herr Gutheil- |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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