Aufgabenprofil der Beauftragten für Menschen mit Behinderung

Zu den Aufgaben der Beauftragten für Menschen mit Behinderung gehören:

  • Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz vom 17.05.1999
  • Ansteuerung einer Verwirklichung von Chancengleichheit der Menschen mit Behinderung in ihren sozialen Feldern im Bezirk Berlin-Reinickendorf, Beteiligung der Bürger an diesem Prozess
  • Beratungen von Gremien und Ausschüssen, beispielsweise (der einzelnen Fachabteilungen) des Bezirksamtes, der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlungen und andere Institutionen zu behinderungsrelevanten Fragen
  • Begutachtung der Barrierefreiheit bei Bauvorhaben, die im Bezirk geplant sind
  • Entwicklung und Tradierung (Weitergabe) von sinnvollen Kommunikationsstrukturen durch Vernetzung und Beratung von Verbänden, Vereinen, Selbsthilfegruppen und anderen Trägern
  • Beratung und Ombudsfunktion bei (schwierigen) behinderungsrelevanten Fragen
  • Entwicklung und Begleitung von Konzepten und Projekten zur Verbesserung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Koordinierung und Planung von Veranstaltungen, z.B. Tag für Menschen mit und ohne Behinderung, Behindertenparlament und Berollungen
  • Kooperation und Beratungen mit dem bezirklichen Behindertenbeirat
  • Teilnahme an regelmäßigen Beratungen und Austausch von Informationen auf gesamtberliner Ebene mit dem Landesbehindertenbeauftragten und anderen überbezirklichen Arbeitsgemeinschaften

Rechtliche Grundlagen

  • Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG)
  • Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichberechtigungsgesetz – BGG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)