Berlin hat sich das Ziel gesetzt, spätestens bis 2045 klimaneutral zu werden. Dieses Ziel ist im Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (EWG Bln) verankert. Eine zentrale Voraussetzung dafür ist die Wärmewende. Sie beschreibt den Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl, Gas und Kohle auf klimafreundliche Heizsysteme. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und die Wärmeversorgung von Gebäuden nachhaltig, zukunftssicher und unabhängiger von importierten Energieträgern zu gestalten.
Die kommunale Wärmeplanung bildet hierfür die Grundlage. Sie soll die Wärmeversorgung in Berlin langfristig klimaneutral, bezahlbar und versorgungssicher gestalten und aufzeigen, welche Wärmeversorgungsarten in den verschiedenen Stadtgebieten technisch, wirtschaftlich und sinnvoll umsetzbar sind. Mit dem Berliner Wärmeplan 2026 liegt ein strategischer Rahmen für die Umsetzung der Wärmewende vor. Die darin ausgewiesenen Wärmeversorgungsgebiete bieten Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümern eine unverbindliche Orientierung, welche Wärmeversorgungsarten in ihrem Gebiet grundsätzlich in Frage kommen. Der Wärmeplan enthält jedoch keine gebäudespezifischen Aussagen und ersetzt daher keine individuelle Gebäude- oder Projektplanung.