Sie haben vor Ihr Grundstück zu bebauen, anders zu nutzen, es aufzuteilen, zu veräußern oder Baulichkeiten abzureißen? Hierfür sind die planungsrechtlichen Bestimmungen, welche für Ihr Grundstück gelten, neben anderen rechtlichen Gegebenheiten, wie etwa dem Denkmalrecht oder dem Bauordnungsrecht wesentlich. Unabhängig davon, ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen oder nicht, müssen Sie sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
Für jedes Grundstück im Bezirk Reinickendorf ergeben sich spezifische planungsrechtliche Anforderungen aus den festgesetzten Bebauungsplänen und anderen planungsrechtlichen Grundlagen. Selbst kleine oder genehmigungsfreie Vorhaben, wie beispielsweise die Errichtung von Einfriedungen, können gegen das Planungsrecht verstoßen. Daher ist es ratsam, dass Sie sich vor Baubeginn ausreichend informieren.