Öffentlich-rechtliche Baulasten (§ 84 BauO Bln)

Bedeutung und Rechtswirkung von Baulasten

Baulasten sind freiwillig übernommene Handlungs-, Duldungs- oder Unterlassungsverpflichtungen von Grundstückseigentümern zugunsten anderer Grundstücke. Wirksam werden Baulasten durch Eintragung solcher Verpflichtungen in das Baulastenverzeichnis des Bezirks. Das Erfordernis zur Baulasteintragung ergibt sich in der Regel aus einem geplanten Bauvorhaben oder einer beabsichtigten Grundstücksteilung, um öffentlich-rechtliche Hindernisse, die diesem Vorhaben entgegenstehen, auszuräumen. Inhalt von Baulasten können u.a. Zuwegungen, Feuerwehrzufahrten, Abstandsflächen und Nutzungsmaßbeschränkungen sein.

Durch Baulasteintragung wird eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung begründet, die bei Verstößen mit einer Ordnungsverfügung der Bauaufsicht zugunsten öffentlicher Belange durchgesetzt werden kann. Im Gegensatz zum privatrechtlichen Vertrag oder einem durch Grunddienstbarkeit gesicherten Recht räumt die Baulast keinen zivilrechtlichen Anspruch der begünstigten Grundstückseigentümer ein.

Die durch Eintragung einer Baulast entstandene Belastung eines Grundstücks kann später nur bei Wegfall der Eintragungsvoraussetzungen und Verzicht der Bauaufsicht wieder gelöscht werden.

Verfahren zur Baulasteintragung

Die der Baulasteneintragung zwingend zugrundeliegende Verpflichtungserklärung der Grundstückseigentümer ist an bestimmte Voraussetzungen und gesetzlich vorgegebene Förmlichkeiten gebunden. Zunächst ist die Antragstellung mit dem Formular Antrag auf Entgegennahme einer Baulasterklärung (Bauaufsicht 140; siehe unten) erforderlich.

Im Antragsformular erhalten Sie Angaben, welche Unterlagen in der Regel für die Bearbeitung benötigt werden. Nach Antragseingang werden die eingereichten Unterlagen und Ihr Anliegen geprüft und Sie werden über Ihre angegebenen Kontaktdaten über das weitere Verfahren informiert.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhält auf Antrag jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann (Eigentümer, Grundstückskäufer, Gutachter, …).
Bitte verwenden Sie unser Antragsformular (siehe unten), welches Sie gerne per E–Mail übersenden können.

Eingehende Anträge werden chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet. Sie erhalten zunächst einen Gebührenbescheid und nach Zahlungseingang wird Ihnen die beantragte Auskunft übersandt.

Gebühren nach der Baugebührenordnung

  • Baulasteintragung je Grundstück 180 €
  • Baulastenauskunft mit Kopien je Grundstück 29 €
  • Negativauskunft je Grundstück 17 €

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Downloads

  • Antrag auf Entgegennahme einer Baulasterklärung

    PDF-Dokument

  • Antrag_auf_Baulastenauskunft

    PDF-Dokument (80.6 kB) - Stand: 08-2022
    Dokument: BWA Reinickendorf V

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

Baulasten

Baulasteintragung:
Frau Mewes
Zimmer 323
Tel.: (030) 90294-3050
Fax.: (030) 90294-3422
E-Mail

Baulastauskunft:
Herr Kopp
Zimmer 325 D
Tel.: (030) 90294-3048
Fax.: (030) 90294-3422

Frau Rogge
Zimmer 324
Tel.: (030) 90294-3055
Fax.: (030) 90294-3422

E-Mail

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Zugang Haupteingang

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##icon:bus_klein## Bus Rathaus Reinickendorf 221, 322, X33

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Di 09:00 – 12:00 Uhr
Do 15:00 – 18:00 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung

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