Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die dem Ziel dient, einen Teil des Erwerbseinkommens zu ersetzen, das aufgrund der persönlichen Betreuung neugeborener Kinder wegfällt. Aber auch ohne vorheriges Erwerbseinkommen ist der Bezug von Elterngeld als Mindestbetrag möglich.
Elterngeld
Inhaltsverzeichnis
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Fragen und Antworten rund um das Elterngeld
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Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Elterngeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und Erwerbslose, Hausfrauen und Hausmännern, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Auch ausländische Eltern können Elterngeld bekommen. Dabei ist die Staatsangehörigkeit von Bedeutung:
Falls Sie aus einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, dann können Sie in Deutschland in der Regel Elterngeld bekommen, wenn Sie hier wohnen oder arbeiten.Ansonsten kommt es darauf an, ob Sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten und hier arbeiten dürfen. Hier entscheidet der Aufenthaltstitel.
Dagegen können Sie kein Elterngeld bekommen- mit einer Aufenthalts-Gestattung (also während eines Asylverfahrens) oder
- wenn Sie sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten (mit Ausnahme der Beschäftigungsduldung).
Keinen Anspruch haben Paare oder Alleinerziehende, die die Einkommensgrenze überschreiten.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. -
Für wen kann ich Elterngeld bekommen?
Elterngeld können Sie bekommen für:
- Ihr leibliches Kind,
- das leibliches Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer eingetragenen Lebenspartnerin oder Ihres eingetragenen Lebenspartners
- Ihr Adoptivkind (wenn das Kind noch keine 8 Jahre alt ist)
Für Pflegekinder können Sie kein Elterngeld bekommen.
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Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Basiselterngeld können Sie für 12 Monate beziehen. Basiselterngeld können Sie nur in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen.
Die beiden ersten Lebensmonate gelten immer als Basiselterngeldmonate, wenn die Kindesmutter Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen bezieht.
Wenn beide Elternteile Elterngeld beantragen und einer von Ihnen weniger Erwerbseinkommen als davor hat (z.B. durch den Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit), besteht ein Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld, die beide Elternteile unter sich aufteilen können. Dabei muss jeder mindestens 2 Monate und kann maximal 12 Monate Elterngeld beantragen.
Wenn Sie alleinerziehend sind und weniger Erwerbseinkommen als vor der Geburt haben, stehen Ihnen auch die Partnermonate zu.ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange wie Basiselterngeld beziehen. Ein Monat Basiselterngeld entspricht 2 Monaten ElterngeldPlus. Das ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das monatliche Basiselterngeld, wenn Sie nach der Geburt kein Einkommen haben.
Als Partnerschaftsbonus können beide Elternteile jeweils 2,3 oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus erhalten, wenn beide Elternteile
ElterngeldPlus können Sie maximal bis zum 32. Lebensmonat Ihres Kindes bekommen.- den Partnerschaftsbonus gleichzeitig nutzen
- den Partnerschaftsbonus für mindestens 2 und höchstens 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate beantragen
- in der Zeit mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten.
ElterngeldPlus können Sie maximal bis zum 32. Lebensmonat Ihres Kindes bekommen.
Auch Alleinerziehende können ElterngeldPlus beziehen, wenn sie mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten.
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Mutterschaftsleistungen nach der Geburt des Kindes
Wenn Sie in der Mutterschutzfrist nach der Geburt des Kindes Mutterschaftsleistungen beziehen, werden diese auf das Elterngeld angerechnet.
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Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von Ihrem Einkommen. Wenn Sie kein Einkommen vor der Geburt Ihres Kindes hatten, erhalten Sie den Mindestbetrag.
Das Basiselterngeld beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro pro Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro pro Monat.
Falls Sie noch Anspruch auf den Geschwisterbonus und/oder den Mehrlingszuschlag haben, erhöht sich das Elterngeld.Sie können auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Elterngeldrechner nutzen, um Ihr Elterngeld unverbindlich berechnen zu lassen.
Ein genaues Ergebnis bietet dieses Tool jedoch nicht. Die tatsächliche Höhe Ihres Elterngeldes bestimmt die Elterngeldstelle. -
Krankenversicherung während des Elterngeldbezugs
Während des Elterngeldbezugs bleiben Sie so krankenversichert wie bisher, wenn Sie weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Wenn Sie bisher gesetzlich krankversichert waren, bleiben Sie gesetzlich krankenversichert.
Wenn Sie bisher privat krankenversichert waren, bleiben Sie privat krankenversichert.Jedoch kann es Änderungen bei den Beiträgen geben. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenversicherung beraten.
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Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Während des Elterngeldbezugs dürfen Sie in Teilzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Ihr Einkommen hat dann auch Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes. -
Bürgergeld, Sozialhilfe und Kinderzuschlag
Wenn Sie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen, wird das Elterngeld komplett als Einkommen auf diese Leistungen angerechnet.
Wenn Sie allerdings vor der Geburt Ihres Kindes erwerbstätig waren, bekommen Sie einen Elterngeld-Freibetrag. Dieser ist abhängig von Ihrem Einkommen vor der Geburt (maximal 300 € bzw. 150 € mtl.). Elterngeld wird dann in Höhe des Freibetrags nicht angerechnet. -
Welche Unterlagen muss ich zur Beantragung von Elterngeld einreichen?
- Antrag
vollständig ausgefüllt und unterschrieben von beiden Elternteilen
- Ausweisdokumente
Kopie vom Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder
Pass mit Meldebescheinigung (Aufenthaltstitel und Zusatzblatt)
- originale Geburtsurkunde „zur Beantragung von Elterngeld“
- Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
oder Nachweis, dass Sie kein Mutterschaftsgeld erhalten haben (Negativbescheinigung)
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit, Dauer der Mutterschutzfrist und Höhe des Mutterschaftsgeldzuschusses
- Gehaltsabrechnungen der Elternteile, die Elterngeld beantragen
12 Monate vor Geburt des Kindes bzw.
bei Bezug von Mutterschaftsgeld: 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist
- Einkommenssteuerbescheid für das Kalenderjahr vor der Geburt
Ggf. sind weitere Unterlagen erforderlich. Dies entnehmen Sie bitte dem Antrag.
- Antrag
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Wann stelle ich den Antrag?
Den Antrag auf Elterngeld können Sie ab Geburt Ihres Kindes stellen. Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Entscheidend ist dabei der Eingang Ihres Antrags bei der Elterngeldstelle.
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Wo muss ich meinen Antrag auf Elterngeld stellen?
Wenn Sie in Reinickendorf gemeldet sind, müssen Sie Ihren Antrag bei der Elterngeldstelle Reinickendorf einreichen.
Sie können den Antrag digital oder per Post stellen. Alternativ können Sie den Antrag auch in den Hausbriefkasten des Bezirksamt Reinickendorf von Berlin einwerfen.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsstellung per E-Mail nicht möglich ist.Postanschrift:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin
Elterngeldstelle
Eichborndamm 215
13437 BerlinSollten Sie während des Elterngeldbezugs umziehen, teilen Sie bitte der Elterngeldstelle Ihre neue Anschrift mit.
- Wie kann ich Unterlagen nachreichen?
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Kann ich meinen Elterngeldantrag ändern?
In der Regel können nur Änderung, die zukünftige Lebensmonate betreffen, beantragt werden.
Vergangene Lebensmonate können nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die Elterngeldstelle.Den Änderungsantrag finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
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Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit ab Vollständigkeit der Unterlagen beträgt 8 – 10 Wochen.
Fehlende Unterlagen können Sie gerne per E-Mail nachreichen.
Wir bitten von Rückfragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen.
Wir sind bemüht, die Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten. -
Wann wird Elterngeld ausgezahlt?
Elterngeld wird gem. § 6 BEEG im Laufe des Lebensmonats, für den es bestimmt ist gezahlt. Der Auszahlungstermin ist immer abhängig von dem Geburtstag Ihres Kindes. Dadurch erfolgen die Zahlungen nicht unbedingt zu Beginn des Monats, sondern ungefähr ein bis zwei Wochen nach dem Geburtstag Ihres Kindes.
Die Elterngeldzahlungen werden jeden Dienstag angewiesen, sodass das Geld ungefähr ab Freitag auf den Konten verbucht ist.
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
- Elterngeldstelle -
- Fax: (030) 90294-6195
- E-Mail Elterngeld@reinickendorf.berlin.de
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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U Rathaus Reinickendorf
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- 322
- N8
- X33
- 220
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