Anspruch auf Elterngeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und Erwerbslose, Hausfrauen und Hausmännern, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben, dieses Kind selbst betreuen und erziehen und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Auch ausländische Eltern können Elterngeld bekommen. Dabei ist die Staatsangehörigkeit von Bedeutung:
Falls Sie aus einem anderen Staat der Europäischen Union (EU) oder aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommen, dann können Sie in Deutschland in der Regel Elterngeld bekommen, wenn Sie hier wohnen oder arbeiten.
Ansonsten kommt es darauf an, ob Sie sich voraussichtlich dauerhaft in Deutschland aufhalten und hier arbeiten dürfen. Hier entscheidet der Aufenthaltstitel.
Dagegen können Sie
kein Elterngeld bekommen
- mit einer Aufenthalts-Gestattung (also während eines Asylverfahrens) oder
- wenn Sie sich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten (mit Ausnahme der Beschäftigungsduldung).
Keinen Anspruch haben Paare oder Alleinerziehende, die die Einkommensgrenze überschreiten.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 liegt die Einkommensgrenze bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.