Teilhabefachdienst - Jugend -

Teilhabefachdienst Jugend Format-Opener

Sprechstunde am 30.04.2026

Am Donnerstag, den 30.04.2026 entfällt die Sprechstunde von 15-18 Uhr.
Alternativ findet die Sprechstunde vormittags von 09-12 Uhr statt.

Wofür ist der Teilhabefachdienst zuständig?

  • Der Teilhabefachdienst des Jugendamtes ist zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII – KJHG) und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres bei denen eine seelische, körperliche oder geistige Behinderung vorliegt, bzw. die von einer solchen bedroht sind.
  • Gleichzeitig ist der Teilhabefachdienst für die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und für Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz Berlin (LPflGG) für Kinder und Jugendliche zuständig.
  • Die Bewilligung der Hilfen erfolgt nach den Bestimmungen des SGB VIII, SGB IX, SGB XII und dem LPflGG und wird als ganzheitliche Aufgabe umgesetzt.

Antworten zu Fragen der Eingliederungshilfe

  • Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?

    Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer seelischen, körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung, oder die von einer solchen bedroht sind, die in ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich beeinträchtigt sind.

  • Was ist die Aufgabe der Eingliederungshilfe?

    Eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern.

  • Welche Leistungen können beantragt / geboten werden?
    • ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen nach dem SGB VIII, SGB IX und SGB XII
    • Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz für Kinder und Jugendliche mit einer Sehbehinderung, wegen Blindheit oder einer Hörbehinderung, bzw. einer körperlichen oder geistigen Behinderung
    • Beratung von Eltern über die Fördermöglichkeiten ihrer Kinder mit Behinderung und über Rechtsansprüche gegenüber anderen Reha-Leistungsträgern
    • Personenzentrierte Beratung über Leistungen des Bundesteilhabegesetzes und Leistungen anderer Rehabilitationsträger

Sprechzeiten

  • Dienstag von 9 bis 12 Uhr
  • Donnerstag von 16 bis 18 Uhr
    sowie nach telefonischer Terminabsprache.

Ansprechpartner

Erstkontakt, Eingangs- und Antragsberatung:
Eingangsmanagement des Teilhabefachdienstes Jugend

Ansprechpartnerinnen:
Frau Rammin
- JugFamTHF EM 1 -
Tel.: 030-90294 5133

Eingliederungshilfe für eine (drohende) seelische Behinderung (§ 35 a SGB VIII)
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in der nach Wohnort zuständigen Region Nord, Ost, West oder MV des Regional Sozialpädagogischen Dienstes.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) körperlichen und / oder geistigen Behinderung, Hilfe zur Pflege, Landespflegegeld
Teilhabemanagement – Jugend –

Gruppenleiter:
Herr Beckmann
- JugFamTHF 1.0 -
Tel.: 030-90294 5199

Fach- und Standortkoordination:

Ansprechpartnerin:
Frau Tews
- JugFamTHF K -
Tel.: 030-90294 6731

Leitung des Teilhabefachdienstes

Frau Weigert
- JugFamZAL 1.0 -
Eichborndamm 215
13437 Berlin
Tel.: 030-90294 6066

kleinder Junge mit Sitzhilfe in der Kita

Verfahrenslotse Reinickendorf - Beratung für Inklusion junger Menschen

Verfahrenslotse Reinickendorf - Beratung für Inklusion junger Menschen Weitere Informationen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

Jugendamt
JugFam THF 1.0

Gruppenleitung:
Herr Beckmann

Verkehrsanbindungen

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