Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen verpflichtend, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit beginnen. Die Untersuchung sollte frühestens 14 Monate vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Berechtigungsscheine werden nicht für geringfügige oder eine nicht länger als zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für die Jugendlichen zu befürchten sind, ausgegeben. Eine ärztliche Untersuchung im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist für diese Art der Beschäftigung nicht erforderlich.
Ein niedergelassener Arzt Ihrer Wahl kann die Untersuchung durchführen. Dafür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein nebst Erhebungsbogen benötigt.
Ist die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule in Reinickendorf erhalten Sie diese Formulare bei uns. Bitte melden Sie sich dafür vorab telefonisch, damit die Papiere vorbereitet werden können. Zur Abholung bringen Sie bitte unbedingt Ihren gültigen Personalausweis mit!
Die JAG Papiere sind nach der ärztlichen Untersuchung 14 Monate gültig. Der Erhebungsbogen für die Kostenübernahme der Erstpapiere darf nur einmal vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ausgestellt werden.
Die Berechtigungsscheine für die Nachuntersuchung (nach 1 Jahr Lehrzeit) erhalten Sie in einem Bürgeramt in Wohnnähe.