Teilhabefachdienst

Leitung

Frau Lißon-Manthey
Zimmer: 106
Telefon: 115

Sprechzeiten und zuständige Sachbearbeitung

Sprechzeiten werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten und mit der zuständigen Sachbearbeitung vereinbart.

Eine Liste der zuständigen Sachbearbeitungen finden Sie am Ende der Seite zum Download.

E-Mail

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung des Bezirksamts Reinickendorf, Amt für Soziales gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adresse erklärt: post.sozialamt@reinickendorf.berlin.de

Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig
ausgeschlossen.

Aufgaben

Das Eingliederungshilferecht bestimmt sich nach Teil 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Sofern die Notwendigkeit weiterer Leistungen nach dem SGB XII erkannt wird, werden hiervon erfasst:

• Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel)
• Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung (4. Kapitel)
• Hilfen zur Gesundheit und Hilfe in anderen Lebenslagen (5. und 9. Kapitel)
• Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)

Das LAGeSo führt ab dem 1. Januar 2020 gem. § 3 Nr. 2 AG SGB IX als Träger der Eingliederungshilfe für alle Bezirksämter die Aufgaben der Leistungen der Persönlichen Assistenz für Menschen mit schwerer Körperbehinderung und besonderem Pflegebedarf in Form der bisherigen Variante 1 des LK 32 bzw. im Arbeitgebermodell) durch, für die das Land Berlin auf Grund des § 98 Absatz 6 SGB XII in Verbindung mit § 98 SGB IX örtlich zuständig ist.

Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das BTHG ist ein umfassendes Gesetzespaket, das viele Verbesserungen von der Prävention bis zur gesellschaftlichen Eingliederung vorsieht und somit mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen schafft.
Weitergehende Informationen finden Sie hier

Informationen zum Persönlichen Budget

Beim Persönlichen Budget erhalten Leistungsempfängerinnen und -empfänger anstelle von Dienst- oder Sachleitungen zur Teilhabe ein Budget, aus dem Sie eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt Aufwendungen, die zur Deckung des persönlichen Hilfebedarfs erforderlich sind, realisieren.
Weitergehende Informationen finden Sie hier

Arbeitsgruppen und Ansprechpartner

Gruppenleitung:
Frau Ilona Nielen
Zimmer: 172
Telefon: 115

Fax: (030) 90294-4160

Downloads

Im Folgenden werden relevante Dateien des Fachbereiches “Teilhabefachdienst” mit wichtigen Informationen zum Download angeboten:

  • Telefonliste - Teilhabefachdienst

    Liste der zuständigen Sachbearbeitungen

    PDF-Dokument (352.2 kB)

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