Leitung
Frau Bachert
Zimmer: 104
Telefon: 115
Eine Liste der zuständigen Sachbearbeitungen finden Sie am Ende der Seite zum Download.
Sprechzeiten
Montags
09.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstags
09.00 bis 12.00 Uhr
Zur Vermeidung längerer Wartezeiten sollte ein Termin vereinbart werden.
Telefonische Erreichbarkeit: mittwochs und freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer qualifizierten Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung des Bezirksamts Reinickendorf, Amt für Soziales gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adresse erklärt: post.sozialamt@reinickendorf.berlin.de
Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig
ausgeschlossen.
Aufgaben
Materielle Hilfen:
- Leistungen der Grundsicherung im Alter (ab Erreichung der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 SGB XII) bzw. bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches – 12. Buch – SGB XII
- Zahlung von Hilfe zum Lebensunterhalt an Personen unter der Altersgrenze nach § 41 Abs. SGB XII, sofern das Jobcenter Berlin Reinickendorf wegen festgestellter Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten die Zahlung von Arbeitslosengeld II eingestellt hat.
- Zahlung von Hilfe zum Lebensunterhalt für minderjährige Kinder in Verwandtenpflege bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
- Übernahme von Miet- und Energieschulden nach § 36 SGB XII (für Leistungsbezieher nach dem SGB II ist hierfür das Jobcenter Berlin Reinickendorf zuständig)
- Krankenhilfe für nicht krankenversicherte Personen
- Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Leistungsberechtigte Personen nach § 1 AsylbLG nach Ablehnung des Asylantrages, die sich aber weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
- Bewilligung und Zahlung von Ausgleichsleistungen nach § 8 des Beruflichen Rehabilitationsgesetzes (BerRehaG).
-
Leistungen für Bildung und Teilhabe für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche nach dem dritten Kapitel Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Zum Umfang dieser Leistungen siehe im Internet unter: Bildungspaket
Fachstelle Soziale Wohnhilfe:
- Beratung und Unterbringung von wohnungslosen Menschen in Wohnheimen (ASOG)
- Beratung von Mietschuldnern
- Sozialarbeiterische Beratung und Vermittlung von Wohnungslosen in ambulante oder stationäre Maßnahmen gem. §§ 67 ff. SGB XII
- Beratung Haftentlassener mit Unterbringungsbedarf sowie die Bearbeitung von Anträgen auf Weiterzahlung der Mieten während der Haft
- Wohnungsvermittlung im Rahmen des Geschützten Marktsegments
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Übernahme von Mieten für die Dauer der Inhaftierung, insbesondere bei Untersuchungshaft
- Leistungen für wohnungslose Menschen wie Hilfen zum Wohnungserhalt und Wohnungserlangung, betreutes Einzelwohnen oder betreutes Gruppenwohnen sowie Unterbringung in Kriseneinrichtungen oder Krankenstationen. - Weitere Informationen:
- Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe bei drohender oder bereits eingetretener Wohnungslosigkeit
Telefon: (030) 90294-1771
E-Mail: soz-wohnen@reinickendorf.berlin.de
Arbeitsgruppen und Ansprechpartner
Materielle Hilfen:
(Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem SGB XII – 3. und 4. Kapitel, Leistungen nach dem AsylbLG und § 67 SGB XII sowie Wohnungslose)
Gruppenleitung:
Herr Döring
Zimmer: 43
Telefon: 115
Gruppenleitung:
Frau Heimann
Zimmer: 44
Telefon: 115
Fachstelle Soziale Wohnhilfe:
Gruppenleitung:
Herr Heidt
Zimmer: 67
Telefon: (030) 90294-1771
E-Mail: soz-wohnen@reinickendorf.berlin.de