Für besonders geschützten Bereich am Flughafensee besteht weiterhin Betretungsverbot

Pressemitteilung Nr. 1289 vom 18.04.2024

Aufgrund mehrfacher Rückfragen und Hinweise aus der Bevölkerung zum besonders geschützten Bereich am Flughafensee in Tegel weist das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes Reinickendorf darauf hin, dass das Betreten für die südlichen Teile weiterhin untersagt ist.

Die Bezirksstadträtin der Abteilung Ordnung, Umwelt und Verkehr, Julia Schrod-Thiel (CDU) informiert: „Verstöße gegen das Betretungsverbot können als naturschutzrechtliche Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Insofern ist hier die entsprechende Rücksicht notwendig und geboten, um beispielsweise brütende Vögel in ihrer Brutzeit und Aufzuchtzeit von Jungtieren nicht zu stören.“

Gemäß Verordnung zum Schutz der Landschaft des Flughafensees im Bezirk Reinickendorf von Berlin (FluhaseeReinickLSchV BE) ist das Betreten der südlichen Teile des Flughafensees in Tegel bereits in der Vergangenheit untersagt gewesen, um den Naturschutz vor Ort zu wahren.

„Lediglich für genehmigte Veranstaltungen und naturkundliche Führungen bestehen hier Ausnahmeregelungen. Ansonsten besteht in diesem Bereich ausdrückliches Betretungsverbot. Ich weise auch die Besucherinnen und Besucher des Gebietes um den Flughafensee darauf hin, dass die landseitig umzäunten Bereiche am Süd- und Südwestufer keine Freibadestellen sind“, so die Bezirksstadträtin.