Amerikanische Faulbrut in Reinickendorf

Pressemitteilung Nr. 0177 vom 02.05.2022

In einem Bienenstand im Bezirk Reinickendorf ist am 27. April 2022 die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt worden. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet und eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung geltend ab dem 3. Mai 2022 erlassen.

„Rund um den Standort des betroffenen Bestandes wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 1 km eingerichtet. Die genaue Ausdehnung dieses Sperrbezirkes und weitergehende behördliche Maßnahmen entnehmen Sie bitte der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung“, sagt Ordnungsstadträtin Julia Schrod-Thiel (CDU).

Die Bienenseuche ist für Menschen völlig ungefährlich. Honig und andere Bienenerzeugnisse können weiterhin bedenkenlos verzehrt werden. Über kontaminierten Honig oder Waben gelangt der Erreger der Faulbrut in den Bienenstock und wird über Bienenkontakt, Verschleppung durch Ausrüstungsgegenstände und Futteraustausch verbreitet. Er befällt ausschließlich die Brut der Bienen. Die Amerikanische Faulbrut kann unter den Bienenvölkern erhebliche Schaden anrichten.

Imkerinnen und Imker, die die Haltung ihrer Bienenvölker in Berlin-Reinickendorf (nach §1a Bienenseuchenverordnung) bisher nicht dort angezeigt haben, werden dringend aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Reinickendorf, Lübener Weg 26, 13407 Berlin, über die Telefonnummer (030) 90294 -5112 o. 5117 oder per E-Mail unter vetleb@reinickendorf.berlin.de zur Verfügung.

  • Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen - Festlegung eines Sperrbezirks -

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