Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher an Kliniken und Krankenhäusern

Behandlungszimmer mit Krankenbett und Messinstrumenten

Für jedes Krankenhaus/jede Klinik im Bezirk wird von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der laufenden Legislaturperiode gemäß § 30 Landeskrankenhausgesetz/ LKG PDF bzw. gemäß § 30 LKG und § 12 Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17. Juni 2016 PDF jeweils ein/e Patientenfürsprecherin/-fürsprecher gewählt, der/die im Interesse der Patientinnen/Patienten und deren Angehörigen tätig wird.
Alle Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich mit ihren Beschwerden und Anregungen an die dortigen Patientenfürsprecherinnen/-fürsprecher zu wenden, die – vom Krankenhaus unabhängig – allen vorgebrachten Anliegen nachgehen, diese prüfen und die Interessen der Patientinnen/Patienten gegenüber dem Krankenhaus vertreten.

Patientenfürsprecherinnen/Patientenfürsprecher

Erfahrungsberichte der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher 2021

Die Erfahrungsberichte der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher für das Jahr 2021 erscheinen demnächst.

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