Beirat für Menschen mit Behinderung

Gezeichnete Menschen an einem Runden Tisch

Der Beirat für Menschen mit Behinderung vertritt die Interessen aller im Bezirk lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderung und ihrer Familien. Der Beirat wirkt im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Berliner Verfassung und des Landesgleichberechtigungsgesetzes des Landes Berlin.

Der Beirat wirkt darauf hin, dass jegliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im Bezirk abgebaut und so die partielle gesellschaftliche Ausgrenzung von behinderten Menschen überwunden wird. Hierzu wird die Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat angestrebt.

Stimmberechtigte Mitglieder
  • Vertreter von Behindertenorganisationen, die im Bezirk ihren Wirkungskreis haben
Mitglieder mit beratender Stimme
  • interessierte Verordnete der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
  • Einzelpersonen, die im Bezirk ihren Wohnsitz haben und ein begründetes Interesse an der Mitarbeit nachweisen können
  • Vertreter von Verbänden und Vereinen ohne Stimmrecht
  • Beauftragte/r für Menschen mit Behinderung

Der Beirat berät das Bezirksamt, insbesondere die/der Beauftragte für Menschen mit Behinderung in allen für den Bezirk relevanten behindertenpolitischen Angelegenheiten. Der Beirat ist berechtigt, über die/der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, das Bezirksamt von Problemen behinderter Menschen im Bezirk zu unterrichten, sowie eigene Vorschläge und Empfehlungen zur Lösung der Probleme zu geben. Dazu lädt der Beirat Verantwortungsträger sowie Entscheidungsträger des Bezirksamtes und anderer Institutionen thematisch zu den Beiratssitzungen ein.

Die aus diesen Beratungen resultierenden Beschlüsse werden dem Bezirksamt sowie dem Fachausschuss für Menschen mit Behinderung der BVV zur Kenntnis gegeben. Zu Beginn des Jahres stellt der Beirat einen jährlichen Arbeitsplan auf. Schwerpunkte des Arbeitsplanes sind an der Realisierbarkeit der Vorhaben zu orientieren. Einmal jährlich ist der BVV und dem Bezirksamt über die Arbeit des Beirates Bericht zu geben.

Der Beirat behält sich das Recht vor, zu unterschiedlichen Problemlagen die Öffentlichkeit zu informieren, sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen durchzuführen, sofern die Notwendigkeit solcher Maßnahmen seitens der Mehrheit der Beiratsmitglieder unterstützt wird. Der Beirat für Menschen mit Behinderung trifft sich alle zwei Monate.

Geschäftsordnung des Beirates

  • Verabschiedete Geschäftsordnung - Stand Mai 2022

    PDF-Dokument (35.3 kB)

Mitgliederliste des Beirates

  • Mitglieder - Stand Mai 2023

    PDF-Dokument (27.3 kB)

Statement des Beirates für Menschen mit Behinderung

  • Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 05. Mai 2023

    PDF-Dokument (670.4 kB)

Terminplan für das Jahr 2024

Wochentag: Montag
Uhrzeit: 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr

  • 8. April 2024

    Ball e.V. – Bürgerhaus Südspitze, Marchwitzastraße 24, 12681 Berlin

  • 13. Mai 2024

    Ball e.V. – Bürgerhaus Südspitze, Marchwitzastraße 24, 12681 Berlin

  • 10. Juni 2024

    Ball e.V. – Bürgerhaus Südspitze, Marchwitzastraße 24, 12681 Berlin

  • Juli/August 2024

    Sommerpause

  • 9. September 2024

    Ball e.V. – Bürgerhaus Südspitze, Marchwitzastraße 24, 12681 Berlin

  • 14. Oktober 2024

    Ball e.V. – Bürgerhaus Südspitze, Marchwitzastraße 24, 12681 Berlin

  • 11. November 2024

    Ball e.V. – Bürgerhaus Südspitze, Marchwitzastraße 24, 12681 Berlin

  • 9. Dezember 2024

    Ball e.V. – Bürgerhaus Südspitze, Marchwitzastraße 24, 12681 Berlin