Der Beirat für Menschen mit Behinderung vertritt die Interessen aller im Bezirk lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderung und ihrer Familien. Der Beirat wirkt im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Berliner Verfassung und des Landesgleichberechtigungsgesetzes des Landes Berlin.
Der Beirat wirkt darauf hin, dass jegliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im Bezirk abgebaut und so die partielle gesellschaftliche Ausgrenzung von behinderten Menschen überwunden wird. Hierzu wird die Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat angestrebt.
Stimmberechtigte Mitglieder- Vertreter von Behindertenorganisationen, die im Bezirk ihren Wirkungskreis haben
- interessierte Verordnete der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
- Einzelpersonen, die im Bezirk ihren Wohnsitz haben und ein begründetes Interesse an der Mitarbeit nachweisen können
- Vertreter von Verbänden und Vereinen ohne Stimmrecht
- Beauftragte/r für Menschen mit Behinderung
Der Beirat berät das Bezirksamt, insbesondere die/der Beauftragte für Menschen mit Behinderung in allen für den Bezirk relevanten behindertenpolitischen Angelegenheiten. Der Beirat ist berechtigt, über die/der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, das Bezirksamt von Problemen behinderter Menschen im Bezirk zu unterrichten, sowie eigene Vorschläge und Empfehlungen zur Lösung der Probleme zu geben. Dazu lädt der Beirat Verantwortungsträger sowie Entscheidungsträger des Bezirksamtes und anderer Institutionen thematisch zu den Beiratssitzungen ein.
Die aus diesen Beratungen resultierenden Beschlüsse werden dem Bezirksamt sowie dem Fachausschuss für Menschen mit Behinderung der BVV zur Kenntnis gegeben. Zu Beginn des Jahres stellt der Beirat einen jährlichen Arbeitsplan auf. Schwerpunkte des Arbeitsplanes sind an der Realisierbarkeit der Vorhaben zu orientieren. Einmal jährlich ist der BVV und dem Bezirksamt über die Arbeit des Beirates Bericht zu geben.
Der Beirat behält sich das Recht vor, zu unterschiedlichen Problemlagen die Öffentlichkeit zu informieren, sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen durchzuführen, sofern die Notwendigkeit solcher Maßnahmen seitens der Mehrheit der Beiratsmitglieder unterstützt wird. Der Beirat für Menschen mit Behinderung trifft sich alle zwei Monate.