Informationen zur Übernahme einer Vermessungsschrift (Gebäudevermessung).

Was ist eine Gebäudevermessung und wer darf eine Gebäudevermessung durchführen?

Auszug aus einer Vermessungsvorschrift

Eine Gebäudevermessung besteht unter anderem aus einem Vermessungsriss, auf dem das Gebäude mit Punktnummern an jeder Gebäudeecke dargestellt ist und das dazugehörende Koordinatenverzeichnis.

Diese Unterlagen bekommen die Grundstückseigentümer nicht ausgehändigt, der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) reicht sie direkt an das Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Vermessung weiter. Im Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Vermessung werden neue Gebäude in die Flurkarte und sonstige Verzeichnisse übernommen. Sobald diese Vorgänge abgeschlossen sind, erhalten die Grundstückseigentümer einen Auszug aus der Flurkarte als Beleg für die Gebäudevermessung.

Gebäudevermessungen dürfen nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermGBln)1 in Berlin zugelassene Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchführen. Eine gedruckte Liste der ÖbVI erhalten Sie beim Stadtentwicklungsamt Fachbereich Vermessung.

Wer muss wann eine Gebäudevermessung bei einem ÖbVI in Auftrag geben?

Die Verpflichtung zur Gebäudevermessung entsteht, sobald das Gebäude fertiggestellt ist. Ausstehende Gebäudevermessungen müssen auch dann noch durchgeführt werden, wenn der Zeitpunkt, zu dem die Vermessungsverpflichtung entstand, länger zurückliegt. Die Verpflichtung zur Gebäudevermessung unterliegt nicht der Verjährung und geht bei einem Eigentumswechsel von den alten auf die neuen Eigentümer über.

Ihre Ansprechpartnerinnen für Fragen und Informationen zur Gebäudevermessung im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Vermessung

Frau Schröder
Telefon (030) 90293-5381

Frau Voegelke
Telefon (030) 90293-5382

Warum muss eine Gebäudevermessung veranlasst werden? – Rechtliche Grundlagen

Nach § 19 Abs. 2 VermGBln sind Grundstücks- und Gebäudeeigentümer verpflichtet, die für die Eintragung von Veränderungen in die Verzeichnisse und die Flurkarte erforderlichen Unterlagen auf ihre Kosten anzufertigen und der zuständigen Behörde einreichen zu lassen. Die gesetzlichen Bestimmungen dienen dazu, die Übereinstimmung des örtlich vorhandenen Gebäudebestandes mit dem amtlichen Kartenwerk herzustellen und zu erhalten.

Das Gesetz über das Vermessungswesen in Berlin ist am 01.Juni.1974 in Kraft getreten. Seitdem besteht die Verpflichtung der Eigentümer zur Gebäudevermessung.
Für den Ostteil der Stadt ist das VermGBln 1 seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Berliner Landesrechts am 03.Oktober 1990 anzuwenden

Was kostet eine Gebäudevermessung?

Die Kosten einer Gebäudevermessung ergeben sich aus der Verordnung über die Vergütung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Vermessungswesen (Vermessungsgebührenordnung-VermGebO).
Beispiel für Gebäude mit einer Geschossfläche zwischen 120 m 2 und 180 m 2 :
1387,54 € inklusiv Mehrwertsteuer und Gebühren des Fachbereiches Vermessung.

Die Übernahme der Vermessungsschrift in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei. Nach Übernahme der Vermessungsschrift wird dem Eigentümer ein kostenloser Auszug aus der Flurkarte zugesandt.

Merkblatt:

  • Infoblatt zur Gebäudevermessung

    Datei ist barrierefrei/ barrierearm

    PDF-Dokument (131.7 kB) - Stand: Januar 2020

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