Der Bebauungsplan 10-55 wird aufgestellt um für die nach dem Rückbau von Infrastrukturstandorten frei gewordenen Grundstücksflächen die städtebaulichen Rahmenbedingungen für eine langfristige bauliche und sonstige Nutzung durch entsprechende städtebauliche Festsetzungen zu ordnen. Ziel ist die langfristige Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Schaffung von Wohnbauflächen sowie die Sicherung von Flächen für den Gemeinbedarf (Schule, Jugendfreizeiteinrichtung und Freizeit- und Schulsportanlage), Grünflächen und einer im Flächennutzungsplan Berlin geforderten Grünverbindung.
Das Bebauungsplanverfahren 10-55 soll aufgrund des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 1 BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Während der Auslegungsfrist können Sie die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung einsehen und erhalten Gelegenheit sich zu äußern. Das Ergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB zum Bebauungplanverfahren 10-55
Rechtliche Hinweise
- Geltungsbereich
- Bebauungsplan 10-55 für das Gelände zwischen Hellersdorfer Hauptgraben, Auerbacher Ring, Klingenthaler Straße, dem Grundstück Klingenthaler Straße 32, Ortsteilgrenze und Carola-Neher-Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf.
- Art der Beteiligung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Amtliche Bebauungsplannummer:
- 10-55
- Zeitraum der Beteiligung:
- 17.02.2020 - 20.03.2020
Ansichten vom Plangebiet
Downloads
Bebauungsplanentwurf (noch nicht rechtsverbindlich)
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Bebauungsplanskizze 10-55
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Veranlassung und Erforderlichkeit
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Veranlassen und Erforderlichkeit
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Flächennutzungsplan Berlin
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Flächennutzungsplan Berlin
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Planungsziel
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Planungsziel
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Der Entwurf des Bebauungsplans, aktueller Stand
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Entwurf des Bebauungsplans 10-55
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Auswirkungen auf Natur und Umwelt
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Auswirkungen auf Natur und Umwelt
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Datenschutzerklärung Bebauungsplanung
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