Der Bebauungsplan 10-93 wird aufgestellt, um die momentan vorhandene temporäre Nutzung langfristig zu sichern. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich eine unbebaute Fläche, welche von den Mietern der umliegenden Wohnbebauung als Mietergärten genutzt wird. Um diese Nutzung zu verstetigen, soll eine Grünfläche festgesetzt werden. Das Verfahren wird mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan 10-93
Rechtliche Hinweise
- Geltungsbereich
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-93 umfasst das Gelände bestehend aus den Flurstücken 558 (Auerbacher Ring 40, 42), Flurstück 1280, Flurstück 1279 sowie Flurstück 1278. Der Geltungsbereich schließt das Flurstück 1281 (Straßenverkehrsfläche Auerbacher Ring) bis zur Hälfte der Straßenfläche ein. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Hellersdorf.
- Art der Beteiligung
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Amtliche Bebauungsplannummer:
- 10-93
- Zeitraum der Beteiligung:
- 12.07.2021 - 13.08.2021
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B-Planentwurf 10-93 - noch nicht rechtsverbindlich
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Veranlassung und Erforderlichkeit
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Flächennutzungsplan
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B-Plan 10-93 - Flächennutzungsplan
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Geltendes Planungsrecht
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Planungsziele
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Bestandssituation
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Auswirkungen auf die Umwelt
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Datenschutzerklärung Bebauungsplanverfahren
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Bild: BA Marzahn-Hellersdorf
Fachbereich Stadtplanung
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