Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan 10-93

Was ist geplant?

Der Bebauungsplan 10-93 wird aufgestellt, um die momentan vorhandene temporäre Nutzung langfristig zu sichern. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich eine unbebaute Fläche, welche von den Mietern der umliegenden Wohnbebauung als Mietergärten genutzt wird. Um diese Nutzung zu verstetigen, soll eine Grünfläche festgesetzt werden. Das Verfahren wird mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-93 umfasst das Gelände bestehend aus den Flurstücken 558 (Auerbacher Ring 40, 42), Flurstück 1280, Flurstück 1279 sowie Flurstück 1278. Der Geltungsbereich schließt das Flurstück 1281 (Straßenverkehrsfläche Auerbacher Ring) bis zur Hälfte der Straßenfläche ein. Alle Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Hellersdorf.
Art der Beteiligung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Amtliche Bebauungsplannummer:
10-93
Zeitraum der Beteiligung:
12.07.2021 - 13.08.2021
  • Luftbild mit Geltungsbereich

    Luftbild mit Geltungsbereich

  • Flächennutzungsplan Berlin zum Bebauungsplan 10-93

    Flächennutzungsplan Berlin zum Bebauungsplan 10-93

  • B-Plan 10-93 - Grundstück Auerbacher Ring 40, 42 - Mietergärten Bild 1

    Grundstück Auerbacher Ring 40, 42 - Mietergärten

  • B-Plan 10-93 - Grundstück Auerbacher Ring 40, 42 - Mietergärten Bild 2

    Grundstück Auerbacher Ring 40, 42 - Mietergärten

  • B-Plan 10-93 - Grundstück Auerbacher Ring 40, 42 - Mietergärten Bild 3

    Grundstück Auerbacher Ring 40, 42 - Mietergärten

  • B-Plan 10-93 - Grundstück Auerbacher Ring 40, 42 - Mietergärten Bild 4

    Grundstück Auerbacher Ring 40, 42 - Mietergärten

  • B-Plan 10-93 - Grundstück Auerbacher Ring 40, 42 - Mietergärten Bild 5

    Grundstück Auerbacher Ring 40, 42 - Mietergärten

Downloads

B-Planentwurf 10-93 - noch nicht rechtsverbindlich

  • B-Planentwurf 10-93 - noch nicht rechtsverbindlich

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Veranlassung und Erforderlichkeit

  • Veranlassung und Erforderlichkeit

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Flächennutzungsplan

  • B-Plan 10-93 - Flächennutzungsplan

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Geltendes Planungsrecht

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Planungsziele

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Bestandssituation

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Auswirkungen auf die Umwelt

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Datenschutzerklärung Bebauungsplanverfahren

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Hier können Sie sich beteiligen:

Auslegungsort, Fristen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner/in und Anschrift

Aufgrund der Pandemie ist eine Einsichtnahme vor Ort nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Ort:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Helene-Weigel-Platz 8
12681 Berlin
4. Etage, Foyer

Frist:
12. Juli bis einschließlich 13. August 2021

Öffnungszeiten Auslegungsort:
Montag bis Mittwoch 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr
ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung

Ansprechpartner: Herr Schreibauer

Telefon: (030) 90293 5223
Telefax: (030) 90293 5105

Postalische Adresse für Ihre Beteiligung:
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen
Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
12591 Berlin