- Die Anmeldung von Eheschließungen ohne Beachtung ausländischen Rechts kann schriftlich mit nachfolgendem Formular vorgenommen werden…
Eheschließung
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Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich einer der beiden Eheschließenden seinen Wohnsitz hat (Haupt- oder Nebenwohnsitz), auch wenn die Ehe in einem anderen Standesamt geschlossen werden soll. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen. Zusätzliche Termine werden jeweils mittwochs im Rathaus Helle Mitte angeboten. Nicht alle Nachfragen können positiv beantwortet werden und Eheschließungen werden jeweils nur an einem Ort durchgeführt.
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Schriftliche Anmeldung der Eheschließung