Mietstundung bis Juni 2022 für durch Corona in Not geratene Mieterinnen und Mieter des Bezirksamtes

Pressemitteilung vom 02.06.2020

Auch im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurde beim Objektmanagement sofort geschaut, wie die durch Mietausfälle notleidenden gewerbliche Mieterinnen und Mieter unterstützt werden können. Die Senatsverwaltung hat dazu eine entsprechende Handlungsanweisung in Kraft gesetzt.
Stadträtin Juliane Witt: „Uns war klar, dass einige Mieterinnen und Mieter jetzt in Not geraten. Deshalb werden wir mit Darlegung der Lage – begründet werden muss der Mietausfall mit der Pandemie und entsprechenden Verboten der Einnahmen – Kulanz walten lassen und die Zahlungen bis 2022 stunden.“

Die Verwaltung hat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf die Abmilderung der Folgen im Rahmen der Pandemie durch den Kündigungsausschluss für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 und der damit verbunden gesetzlichen Rückzahlungsverpflichtung bis 30. Juni 2022 hingewiesen. Das bedeutet, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit haben, ihre Zahlungsrückstände bis 30. Juni 2022 auszugleichen.

Die Vorgehensweise entspricht dem Schreiben vom 7. April 2020 “Umgang mit Mietern und Pächtern während der COVID-19-Krise” der Senatsverwaltung für Finanzen. Dabei ist zu prüfen ob die Nichtleistung der Miete auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Vor dem Hintergrund der Einzelfallprüfung sind von Nutzerinnen und Nutzern auch entsprechende Nachweise abgefordert worden. Gleichzeitig wurde sie darauf hingewiesen, dass Gewerbetreibende und selbständige Mieterinnen, Mieter, Pächterinnen und Pächter bei der IBB Soforthilfeprogramme zur Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten beantragen können.

Bei Rückfragen wenden sich Mieterinnen und Mieter gerne an das Objektmanagement.