Drucksache - 0112/XXI
Sachverhalt:
Grundsätzlich sollen laut Stromnetz Berlin GmbH die Straßenbeleuchtungsanlagen in Berlin mit weißem Licht und Lichtfarbe um 3000 Kelvin ausgestattet werden. Davon sind jedoch Ausnahmen zulässig.
Die Greenwichpromenade liegt in einer geschützten Grünanlage direkt am Tegeler See mit Anlegestellen für Schiffe und Wasserfahrzeuge. Durch die Modernisierung der Leuchtmittel in diesem Bereich ist das Licht im Vergleich zum vorherigen Zustand bläulicher und greller geworden. Dies wirkt sich nicht nur atmosphärisch nachteilig aus, sondern hat auch negative Auswirkungen auf Umwelt und Natur.
Viele Hersteller bieten ihre Leuchtmittel deshalb in der Sonderlichtfarbe „Amber“ an. Das bernsteinfarbene gelbe Licht hat eine Farbtemperatur von 1.800 Kelvin und weist eine Emission ausschließlich im Bereich zwischen 500 und 700 nm auf. Das als warm und behaglich empfundene Licht wird gerne zur Beleuchtung von touristischen Orten oder Parkanlagen eingesetzt.
Amberfarbenes Licht hat eine niedrigere Anlockwirkung auf Insekten als andere Lichtquellen. In Hafengebieten fördert es aufgrund der geringeren Lichtstreuung eine bessere Sicht und sorgt allgemein für weniger Lichtverschmutzung. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Bereich der Greenwichpromenade in Tegel die modernisierten Elektroleuchten mit Lichtquellen ausgestattet werden, die eine Lichtfarbe erzeugen, die mit dem traditionellen Licht der historischen Laternen zumindest vergleichbar ist. Idealerweise sollten die Leuchtmittel amberfarbenes Licht erzeugen.
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