Drucksache - 2915/XX-01
Sachverhalt:
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.04.2021 zur Drucksache Nr. 2915/XX:
„Das BA wird ersucht, im Rahmen der Überprüfung von Ordnungswidrigkeiten und Parkverstößen dabei gleichzeitig zu kontrollieren, ob die Anlieger die Straßen und Verkehrswege ganzjährig sauber und sicher halten.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) verfügen über eine breit gefächerte Ausbildung über alle Sachverhalte, die durch den Außendienst nach den jeweiligen Rechtsgrundlagen kontrolliert und gegebenenfalls geahndet werden müssen. Dazu gehören neben der Kontrolle des ruhenden Verkehrs, auch die Einhaltung des Straßenreinigungsgesetzes und diverse weitere Vorschriften. Grundsätzlich werden bei Einsätzen des Ordnungsamtes, z. B. zur Kontrolle einer Parkscheibenzone, auch alle anderen Sachverhalte in Zuständigkeit des Ordnungsamtes überprüft und darüber hinaus festgestellte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten an die zuständigen Stellen weitergegeben. Bei Gefahr im Verzug ist ein unmittelbares Eingreifen nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Berlin (ASOG) jederzeit möglich und geboten.
Für den in der Drucksache genannten Sachverhalt einer vernachlässigten Straßenreinigung durch Anlieger in C-Straßen kann vor diesem Hintergrund festgestellt werden, dass bereits jetzt eine entsprechende Kontrolle im Rahmen des Streifendienstes erfolgt.
Wir bitten, die Drucksache Nr. 2915/XX damit als erledigt zu betrachten.
Frank Balzer Sebastian Maack Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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