Drucksache - 2487/XX-01  

 
 
Betreff: Temporäre Modalfilter im Waldseeviertel und Evaluation der Auswirkungen einer Schließung
Status:öffentlichBezüglich:
2487/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
14.04.2021 
52. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
12.05.2021 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
02.06.2021 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf (Sondersitzung) vertagt   
09.06.2021 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
11.08.2021 
56. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 13.05.2020       - Drucksache Nr. 2487/XX -:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, umgehend in der Schildower Straße und gleichzeitig in der Elsestraße, jeweils am Ortsausgang, temporäre Modalfilter (z. B. in Form von massiven Blumenkübeln) zu installieren, die die Durchfahrt für motorisierte Verkehrsteilnehmer wirksam verhindern.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Auswirkungen der Schließung der Verbindungsstraßen vom Waldseeviertel in Hermsdorf nach Glienicke zu bewerten, sobald der Verkehrsfluss entlang der B96 durch verbesserte Ampelschaltungen an die neue Situation angepasst worden ist („Grüne Welle“).

 

Die Ergebnisse der Maßnahmen werden vom Bezirksamt in einer Bürgerversammlung vorgestellt und gemeinsam ausgewertet. Dem Verkehrsausschuss ist fortlaufend zu berichten.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Der von der Bezirksverordnetenversammlung vorgeschlagene Einsatz von Modalfiltern an der Landesgrenze in der Elsestraße und der Schildower Straße in Hermsdorf würde diese Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr sperren und stellt damit eine Teileinziehung der Straßen nach    § 4 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) dar. Im Vorfeld der Umsetzung einer solchen Maßnahme sind deren Konsequenzen zu ermitteln, um die Belange der Betroffenen zu berücksichtigen. Das Bezirksamt hat daher ein Verkehrsgutachten beauftragt, um die Auswirkungen der von der Bezirksverordnetenversammlung angeregten Modalfilter prüfen zu lassen. Zugleich sollten weitere Optionen für die Beruhigung des Verkehrs in der Schildower Straße im Waldseeviertel untersucht werden. Das Gutachten kann auf der Internetseite des Bezirksamtes, Fachbereich Straßenbau, unter dem folgenden Link abgerufen werden: www.netz.link/ba-rdf-strassenbau.

 

Es kommt zu dem Ergebnis, dass Modalfilter nicht geeignet sind. Durch deren Einbau würde es zu Verkehrsverlagerungen auf die B96 kommen, was dort zu einer Überlastung führen würde und damit auch die Straßen westlich der Berliner Straße (z. B. Roedernstraße, Silvesterweg, Fürstendamm und Umgebung) mit zusätzlichem Verkehr belasten würde. Die Gemeinde Glienicke/Nordbahn und der Landkreis Oberhavel lehnen außerdem Modalfilter ab und kündigten gegebenenfalls rechtliche Schritte an. Das Rechtsamt des Bezirksamtes kommt zu der Einschätzung, dass für die Modalfilter keine überwiegenden Gründe des öffentlichen Wohls sprechen. Die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 3 (BerlStrG) sind demnach nicht

 

 

gegeben. Eine Teileinziehung der Schildower Straße wäre also unzulässig und damit auch der Einbau von Modalfiltern.

 

Die Senatsverkehrsverwaltung erklärt zur Sperrung von Straßen zwischen zwei Bundesländern, „[…] dass der Senat die Sperrung von Straßen zwischen Berlin und Brandenburg grundsätzlich für kein geeignetes Instrument der gemeinsamen Landesplanung und Verkehrssteuerung erachtet. Vielmehr besteht Interesse daran, das Angebot an Alternativen zur Nutzung des eigenen Kfz zu erhöhen. Beispielsweise wurde gemeinsam mit dem Land Brandenburg das Projekt „i2030“ gestartet, welches die beiden Länder durch neue Schienenverbindungen stärker vernetzen soll. […]“

 

Das Bezirksamt kann dem Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung daher nicht nachkommen.

 

Im Verkehrsgutachten wurden zusätzlich weitere Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung geprüft. Eine 30er Zone, die dort bereits besteht, sei geeignet. Das gleiche gilt für eine kurze Engstelle, die auf freier Strecke ebenfalls bereits existiert. Ein verkehrsberuhigter Bereich, eine Fahrradstraße mit dem Zusatz „Anlieger frei“ und Aufpflasterungen wären nicht geeignet. Eine Einbahnstraßenregelung in der Schildower Straße würde den Verkehr über das gesamte Viertel verteilen, wobei ein Zeitvorteil gegenüber der B96 bestehen bleiben würde. Daher sei diese Lösung ebenfalls ungeeignet.

 

Im Ergebnis könnte die Schildower Straße nur von Verkehr entlastet werden, wenn durch ein System von Einbahnstraßen der Verkehr durch die umliegenden schmaleren Wohnstraßen im Waldseeviertel geführt werden würde. Jede Einbahnstraßenregelung kann aber auch Auswirkungen auf benachbarte Wohngebiete haben. Dies könnte zu mehr Verkehr beispielsweise in der Roedernstraße, der Burgfrauenstraße, dem Fürstendamm und deren Nebenstraßen führen.

 

Das Gutachten wurde am 14.01.2021 im Verkehrsausschuss vorgestellt. Am 25.02.2021 fand eine Online-Anwohnerversammlung mit 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern über Zoom und ca. 140 weiteren über einen YouTube-Livestream statt. Die zuständige Bezirksstadträtin, Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamtes und das Gutachterbüro haben dabei mit Interessierten die Ergebnisse des Gutachtens diskutiert. Außerdem bestand auch die Möglichkeit, Ideen und Anregungen per Post oder E-Mail an das Bezirksamt heranzutragen. Eine Auswertung dazu wird ebenfalls auf der Internetseite des Bezirksamtes, Fachbereich Straßenbau, veröffentlicht. Die Beiträge in der Anwohnerversammlung ergaben einhellig das Ergebnis, dass ein Einbahnstraßensystem im Waldseeviertel keine geeignete Lösung ist, auch wenn damit die Schildower Straße entlastet würde, und bestätigten damit die Einschätzung des Bezirksamtes. Im Verkehrsausschuss am 11. und 12.03.2021 wurden die Ergebnisse des Gutachtens diskutiert und erörtert.

 

Seit dem Mauerfall 1989 sind die verkehrlichen Verbindungen zwischen Berlin und Brandenburg, zwischen Reinickendorf und dem Landkreis Oberhavel wiederhergestellt worden und werden auch umfangreich genutzt. Dabei ist nicht nur mit Freude das Zusammenwachsen der Nachbarschaft zwischen Reinickendorf und den Umlandgemeinden festzustellen. Mit dem Wachsen des Speckgürtels ergeben sich auch immer mehr Pendlerbeziehungen zwischen Berlin und dem Umland. Davon ist in heftigem Maß der Ortsteil Hermsdorf betroffen. Die hohe verkehrliche Belastung der B96 führt zu erheblichen Problemen im Verkehrsfluss und regelmäßigen Staus sowie Ausweichverkehren in das Nebenstraßennetz. Dies veränderte das Verkehrsaufkommen in der Schildower Straße, der Elsestraße und dem Hermsdorfer Damm.

 

 

 

 

 

Das Bezirksamt befasst sich seit Jahren mit dem zunehmenden Verkehr in der Schildower Straße. Eine Tempo 30-Zone wurde eingerichtet. Zwischen Marthastraße und Landesgrenze wurden im Rahmen eines Pilotprojektes Vorstreckungen auf der Fahrbahn angelegt. Diese sollen den Streckenabschnitt unattraktiv machen und helfen, den Verkehrsfluss zu beruhigen. Des Weiteren wurde die Fahrbahn im Hermsdorfer Damm zwischen Berliner Straße und Marthastraße erneuert. Zusätzlich wurden dort Querungshilfen eingebaut und die Schildower Straße am Übergang in den Hermsdorfer Damm verengt. Auf der B96 wurden Kreuzungen umgebaut. Die Kreuzungen Berliner Straße/Hermsdorfer Damm und Berliner Straße/Burgfrauenstraße/Veltheimstraße erhielten Abbiegespuren. Das Bezirksamt bat außerdem die Verkehrsverwaltung des Senats darum, auf der B96 die Ampelschaltungen aufeinander abzustimmen. Dies lässt den Verkehr auf der B96 besser fließen und verhindert Ausweichverkehr in die Nebenstraßen. Als weitere Maßnahmen wurden zusätzliche bzw. erneuerte Piktogramme „Tempo 30-Zone“ vor und hinter den Fahrbahnverengungen aufgetragen, beidseitige Fahrbahnmarkierungen im Hermsdorfer Damm zur optischen Einengung der Fahrbahn in Verbindung mit der Aufstellung von Blumenkübeln an den Anfangs- und Endpunkten der Markierungen aufgebracht und bauliche Einengungen der Fahrbahn der Schildower Straße und der Elsestraße ca. 15 Meter vor Landesgrenze auf 3,25 Meter vorgenommen. Zur Vermeidung des „Kurvenschneidens“ wurde außerdem eine Verkehrsinsel in der Einmündung Schildower Straße/Hermsdorfer Damm eingebaut.

 

Das Bezirksamt hat Gespräche zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen in Brandenburg und der Verkehrslenkung Berlin initiiert und erreicht, dass die Ampelschaltungen an der B96 besser aufeinander abgestimmt wurden.

 

Außerdem hat das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Sen UVK) beantragt, eine 3-Minuten-Rotlichtampel (Schleusenanlage) an der Landesgrenze zu errichten; diese wurde von Sen UVK abgelehnt.

 

Anregungen an den Senat, die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu steigern, wurden bis heute nicht aufgegriffen. Mehr Autofahrerinnen und Autofahrer könnten für den Umstieg auf den ÖPNV gewonnen werden, wenn die Taktzeiten der S-Bahn erhöht und die Tarifzone B des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) auf ein bis zwei Bahnhöfe über die Landesgrenze hinweg erweitert würden.

 

Im nächsten Schritt wird aus Investitionsmitteln des Bezirksamtes die Schildower Straße in den nächsten Jahren zwischen Marthastraße und Landesgrenze saniert und der desolate Fahrbahnzustand beseitigt. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sollen beibehalten und weiter optimiert werden.

 

Perspektivisch bedarf es eines deutlich attraktiveren, schnelleren und auch für Bewohnerinnen und Bewohner der Umlandgemeinden preiswerteren ÖPNV, um mehr Autofahrerinnen und Autofahrer für den Umstieg zu gewinnen. Außerdem ist eine übergreifende Landesplanung zwischen Berlin und Brandenburg zur besseren Vernetzung der Außenbezirke mit dem weiter wachsenden Speckgürtel notwendig sowie eine Staureduzierung auf der B96 durch weitere bauliche und verkehrssteuernde Maßnahmen. Auf alle diese Punkte wird das Bezirksamt gegenüber dem Senat weiterhin hinwirken.

 

Zur Behebung der Verkehrsproblematik bereiten das Bezirksamt, der Landkreis Oberhavel und die Gemeinde Glienicke/Nordbahn derzeit eine gemeinsame Absichtserklärung vor, um weitere Verbesserungsvorschläge zu prüfen und soweit möglich umzusetzen. Im Rahmen des „Interkommunalen Verkehrskonzeptes Niederbarnimer Fließlandschaft" werden weitreichende Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung der übergreifenden Verkehrssituation entwickelt. Zugleich sollen die zuständigen Stellen der Landesregierungen in Berlin und Brandenburg aufgefordert werden, unverzüglich in Gespräche einzutreten, um nachhaltige Lösungen zu finden.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2487/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeister               Bezirksstadträtin

 

 

Anlage/n:

 

Stammbaum:
2487/XX   Temporäre Modalfilter im Waldseeviertel und Evaluation der Auswirkungen einer Schließung   BVV-Büro   Beschlussempfehlung
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