Drucksache - 2148/XX-01  

 
 
Betreff: Fahrradparkhäuser bei U6-Sanierung berücksichtigen
Status:öffentlichBezüglich:
2148/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.12.2019           - Drucksache Nr. 2148/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei Senat und BVG dafür einzusetzen, dass beim Neubau des Bahndamms der U6 an den Bahnhöfen Scharnweberstraße, Seidelstraße und Holzhauser Straße der Bau von Fahrradparkhäusern berücksichtigt und realisiert wird.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten.

 

Folgende Antwort seitens des zuständigen Staatssekretärs der SenUVK liegt dem Bezirksamt vor:

 

„[…] Bezugnehmend auf die vorgenannte Empfehlung möchte ich darauf verweisen, dass derzeit an den vorgenannten Bahnhöfen Standort- und Potentialanalysen zum Fahrradparken durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Analysen erfolgt eine Bestandsaufnahme zum Fahrradparken und die Bedarfe für Fahrradabstellanlagen für das Jahr 2030 sowie verfügbare Flächenpotentiale werden ermittelt.

 

Die Standort- und Potentialanalysen zum Fahrradparken führt die GB infraVelo GmbH im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz an allen 23 S- und U-Bahnhöfen im Bezirk Reinickendorf durch und sie stellt die Ergebnisse dem Bezirksamt Reinickendorf vor. Nach Auswertung der Analysen kann darüber befunden werden, ob die Bedarfe für 2030 die Errichtung von Fahrradparkhäusern erfordern und ausreichend Flächen vorhanden sind. […]“

 

Die BVG teilte Folgendes mit:

 

„[…] Ihrem BVV-Beschluss können wir leider nicht nachkommen, weil die BVG nicht mehr für das Fahrradparken zuständig ist. Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr. […]“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 2148/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer       Katrin Schultze-Berndt

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadträtin

Anlage/n:

 

Stammbaum:
2148/XX   Fahrradparkhäuser bei U6-Sanierung berücksichtigen   BVV-Büro   Empfehlung
2148/XX-01   Fahrradparkhäuser bei U6-Sanierung berücksichtigen   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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