Drucksache - 2074/XX  

 
 
Betreff: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren 12-VE1 für das Grundstück Schloßstraße 9 im Bezirksamt Reinickendorf, Ortsteil Tegel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
14.08.2019 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur Kenntnisnahme
22.08.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage a Auswertung TÖB 12-VE1
Anlage b 12-ve1_ve-bebauungsplan
Anlage c textliche Festsetzungen
Anlage d 12-ve1_ve-erschliessungsplan
Anlage e Begründung 12-VE1
Anlage f Vorhaben GESOBAU_2019-04-29
Anlage g Durchführungsvertrag - Entwurf

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 11.06.2019 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 12-VE1 wird zugestimmt.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 12-VE1 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.

 

  1. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr.         - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Siehe Anlage

 


Rechtsgrundlagen:

 

  • § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)
  • § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) geändert worden ist.
  • § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), das zuletzt durch Art. 22 FormAnpassG vom 2.2.2018 (GVBl. S. 160) geändert worden ist

 

Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung sowie die im Rahmen des Bebauungsplans erstellten Gutachten sind auf der bezirklichen Homepage spätestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung abrufbar.

 

 


Anlagen:a)Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren 12-VE1

 

b)   Bebauungsplanentwurf 12-VE1

 

c)    Textliche Festsetzungen

 

d)   Vorhaben- und Erschließungsplan 12-VE1

 

e)   Begründung

 

f)     Ansichten des Vorhabens

 

g)   Entwurf des Durchführungsvertrags (Stand: 07.05.2019)

 

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 
 

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