Drucksache - 1857/XX  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Jugendhilfeausschuss 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf gewählt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Sachverhalt

3. Begründung

Gemäß § 35 AGKJHG, Abs. 7, Nr. 6 gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an:

eine Person zur Stellvertretung des Bezirksschulbeirats

Diese Person wird vom Jugendhilfeausschuss für jeweils eine Wahlperiode benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen.


2.Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Als Nachfolge eines stellvertretenden beratenden Mitglieds wird berufen:

 

eine Person zur Stellvertretung des Bezirksschulbeirats:

 

Cornelia Briese


4. Rechtsgrundlage

 

Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134, zuletzt geändert durch Artikel XII G zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560).

 

5.Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Sitzungsgelder, sonst keine Auswirkungen.

 

 

 

 

Alexander Ewers

Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses

 
 

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