Drucksache - 1513/XX-01  

 
 
Betreff: Korruption in der bezirklichen Verwaltung
Status:öffentlichBezüglich:
1513/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

die in der 25. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 14.11.2018 nicht besprochene Einwohneranfrage - Drucksache Nr. 1513/XX -:

 

„Frage an das Bezirksamt:

 

Laut BKA sind kommunale Verwaltungen besonders korruptionsanfällig (vgl. Bundeslagebilder

Korruption des BKA). Nichtsdestotrotz wird aktuellen Studien zufolge das Korruptionsrisiko in kommunalen Verwaltungen allgemein stark unterschätzt. Ferner entfalten die gängigen administrativen Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung auf kommunaler Ebene kaum Wirkung. Sie wirken oft weder präventiv, noch führen sie zur Aufdeckung von Korruptionsstraftaten. In der Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung der Senatsverwaltungen ist das "faktisch nicht vorhandene Entdeckungsrisiko" für Korruptionsdelikte in der Berliner Verwaltung spätestens seit 2016 bekannt (s. Sitzungsprotokoll der AG Korruptionsbekämpfung Nov. 2016). Auch die Generalstaatsanwaltschaft bemängelte schon im Tätigkeitsbericht 2016 der Zentralstelle „Korruptionsbekämpfung“ das geringe Entdeckungsrisiko bei Korruptionsstraftaten.

 

Auf wie hoch schätzt das Bezirksamt den jährlich entstehenden Schaden durch Korruption in

der bezirklichen Verwaltung?

 

Nachfrage:

Was wird das Bezirksamt unternehmen, um Korruption in der bezirklichen Verwaltung zukünftig wirksam zu bekämpfen?“

 

 

wird wie folgt beantwortet:

 

Dem Bezirksamt ist in dieser Legislaturperiode bislang kein Korruptionsfall bekannt geworden. Daher kann auch kein Schaden beziffert werden.

 

Beantwortung der Nachfrage:

 

Das Bezirksamt wird weiterhin auf die bewährte und effektive Korruptionsprävention setzen.

 

Seit 2010 besteht eine bezirkliche Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung (Innenrevision), der die Leitungen von Steuerungsdienst, Rechtsamt und Serviceeinheit Finanzen sowie einzelne Vertreter besonders gefährdeter Bereiche angehören. Diese Arbeitsgruppe ist auch mit der landesweiten Arbeitsgruppe Korruptionsprävention unter Leitung des zuständigen Oberstaatsanwaltes vernetzt.

 

Daneben werden sowohl zentral als auch dezentral Schulungen und Sensibilisierungs-veranstaltungen durchgeführt.

 

Schwerpunkt bei der bezirklichen Korruptionsprävention ist bereits seit 2010 die Bestellung einer Ombudsperson zur Korruptionsprävention. Diese Aufgabe wird von einer renommierten Rechtsanwältin wahrgenommen, die auf die deutschlandweite Beratung von Behörden und Unternehmen in den Bereichen Corporate Governance, Corporate Compliance und Korruptionsprävention spezialisiert ist. Der Ombudsperson können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Dienstkräfte jederzeit Hinweise auf Korruptions-verdachtsfälle geben. Dies kann insbesondere auch anonym erfolgen.

 

In ihrem jährlichen Erfahrungsbericht vom 23. März 2018 bestätigte uns die Ombudsperson zuletzt, dass von April 2017 bis zum 23. März 2018 keine das Bezirksamt Reinickendorf betreffenden Hinweise eingegangen sind. Dieses entspreche einer Tendenz, die mandatsübergreifend festgestellt werden könne. Als Grund wird unter Bezugnahme auf das Bundeslagebild des BKA für 2016 der tatsächliche Rückgang von Vorkommnissen vermutet. Es könne darüber hinaus angenommen werden, dass das Präventionssystem des Bezirksamtes Reinickendorf seine general- und spezialpräventive Wirkung entfalte.

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister


 

Stammbaum:
1513/XX   Korruption in der bezirklichen Verwaltung   BVV-Büro   Einwohneranfrage
1513/XX-01   Korruption in der bezirklichen Verwaltung   Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt   Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
 
 

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