Drucksache - 1493/XX-01  

 
 
Betreff: Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung
Status:öffentlichBezüglich:
1493/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

die in der 25. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 14.11.2018 nicht besprochene Einwohneranfrage - Drucksache Nr. 1493/XX -:

 

„Frage an das Bezirksamt:

 

Welche Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bieten die BVV und die Bezirksverwaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern?“

 

 

wird wie folgt beantwortet:

 

 

Die Abteilungen des Bezirksamtes Reinickendorf von Berlin haben zu der Frage folgende Informationen bereitgestellt:

 

Abteilung Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt:

 

BVV:

 

Die Einwohnerinnen und Einwohner eines Bezirks haben die Möglichkeit und das Recht, an der Wahrnehmung der bezirklichen Aufgaben mitzuwirken. Eine Voraussetzung dafür ist Information.

Deshalb ist der Bezirk zur Unterrichtung der Einwohnerschaft (§ 41 BezVG, § 48 GO BVV) verpflichtet. Zur Unterrichtung der Einwohnerschaft dient die Bekanntmachung aller Drucksachen, die die BVV behandelt, aller Sitzungstermine der BVV und ihrer Ausschüsse mit Tagesordnung und Protokoll im Internet. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

Für eine aktive Mitwirkung gibt es folgende Möglichkeiten:

 

 

 

  • Einwohnerfragestunde (§ 43 BezVG, § 49 GO BVV):

In der Einwohnerfragestunde werden zu Beginn der BVV-Sitzung (nach Eintritt in die Tagesordnung) mündliche Fragen und Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner behandelt. Grundlage dafür ist § 49 der Geschäftsordnung der Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung. Der Zeitrahmen beträgt 60 Minuten. Frageberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Bezirk. Ein inhaltlicher Bezug zur Tagesordnung ist nicht erforderlich. Es sollte sich um Themen handeln, die in den Zuständigkeitsbereich des Bezirksamts fallen, also keine Angelegenheiten, die z. B. auf Landes- oder Bundesebene geregelt werden. Der Bezirksverordnetenvorsteher kann Fragen, die dem nicht entsprechen, zurückweisen.

 

  • Einwohnerversammlungen (§ 42 BezVG, § 50 GO BVV):

Von der BVV kann eine Einwohnerversammlung zur Erörterung (nicht zur Entscheidung!) wichtiger Bezirksangelegenheiten durchgeführt werden. Dazu können sich Einwohnerinnen und Einwohner an den Vorsteher der BVV wenden. Unterstützen 18 der 55 Bezirksverordneten das Anliegen, so ist durch den Vorsteher eine Einwohnerversammlung einzuberufen. Auch das Bezirksamt kann eine Einwohnerversammlung in die Wege leiten.

 

  • Einwohnerantrag (§ 44 BezVG, § 51 GO BVV):

In allen Angelegenheiten, zu denen die Bezirksverordnetenversammlung nach dem Bezirksverwaltungsgesetz Beschlüsse fassen kann, haben die Einwohnerinnen und Einwohner des Bezirks, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, mit einem Einwohnerantrag Empfehlungen an die Bezirksverordnetenversammlung zu richten, die darüber dann beraten und entscheiden muss – das heißt, dass sie dem Einwohnerantrag folgen oder ihn ablehnen kann.

Der Einwohnerantrag ist schriftlich von drei Vertrauenspersonen bei der BVV einzureichen und zu begründen. Er ist zulässig, wenn er von mindestens 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks unterschrieben ist. Spätestens zwei Monate nach Einreichen muss die BVV über  den Antrag befinden. Die Vertrauenspersonen der Antragsteller haben das Recht auf Anhörung in der Bezirksverordnetenversammlung und in ihren Ausschüssen.

 

  • Bürgerbegehren (§ 45 BezVG):

Grundsätzlich sind Bürgerbegehren zu allen Themenbereichen möglich, in denen die Bezirksverordnetenversammlung beschlussberechtigt ist. Einschränkungen gibt es beim Bezirkshaushalt und in Fragen der Bauleitplanung.

Das Bürgerbegehren muss darauf gerichtet sein, einen Bürgerentscheid zu einer Frage herbeizuführen, die mit einem „Ja” oder „Nein” beantwortet werden kann. Das Bürgerbegehren ist beim Bezirksamt anzuzeigen, das innerhalb eines Monats über seine Zulässigkeit entscheidet.

 

Wie läuft ein Bürgerbegehren ab?

Es ist dem Bezirksamt mitzuteilen, dass ein Bürgerbegehren beabsichtigt ist. Es ist eine eine mit "Ja" oder "Nein" zu beantwortende Frage vorzulegen und es sind drei Vertrauensleute zu benennen, die dazu mit der Verwaltung verhandeln können. Das Bezirksamt hat die Initiatoren zu beraten, eine rechtliche Vorprüfung und eine Schätzung der Kosten vorzunehmen, die sich ggf. aus der Realisierung des Antrages ergeben würden und das Ergebnis dann den Initiatoren mitzuteilen.

Innerhalb von sechs Monaten müssen dann Unterschriften von drei Prozent der zur BVV Wahlberechtigten gesammelt werden. Liegen nach Überprüfung der Unterschriften durch das Bezirksamt genügend gültige Stimmen vor, wird das Zustandekommen des Bürgerbegehrens festgestellt. Wenn die Bezirksverordnetenversammlung dem Bürgerbegehren nicht folgt und es ablehnt, findet nach spätestens vier Monaten ein Bürgerentscheid statt.

 

 

  • Bürgerentscheid (§ 46 BezVG):

Der Bürgerentscheid hat, wenn er von einer ausreichenden Zahl von Wahlberechtigten unterstützt wird, die Wirkung eines Beschlusses der BVV.

Er ist erfolgreich, wenn mindestens 15% der im Bezirk wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger an der Abstimmung teilnehmen und eine Mehrheit von ihnen für die Vorlage stimmt. Er findet spätestens vier Monate nach dem Bürgerbegehren statt. Das Bezirksamt setzt einen Abstimmungstermin auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fest. Die Abstimmungsberechtigten werden durch das Bezirksamt über den Termin informiert. Jeder Haushalt, in dem Wahlberechtigte wohnen, erhält eine Information in Form einer amtlichen Mitteilung. Darin sind die Argumente der Initiatoren und die der BVV in gleichem Umfang dargelegt. Die Mitteilung enthält zudem die geschätzten Kosten. Die BVV hat die Möglichkeit, im Rahmen des Bürgerentscheides eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung zu bringen. Stimmberechtigt ist jede im Bezirk wahlberechtigte Person. Über das Begehren kann nur mit "Ja" oder "Nein" entschieden werden.

 

Neben diesen gesetzlich fixierten Beteiligungsinstrumenten sieht § 19 der Geschäftsordnung der BVV vor, dass an allen öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können und ihnen vom Vorsitzenden das Wort erteilt werden kann. Von der Möglichkeit, ihr Anliegen im fachlich zuständigen Ausschuss zu erörtern, machen eine Vielzahl von Reinickendorferinnen und Reinickendorfern Gebrauch.

 

Daneben sieht § 9 Abs. 4 Bezirksverwaltungsgesetz für die Ausschussarbeit vor, dass sachkundige Personen und Betroffene hinzugezogen werden können. Hierzu führt § 19 Abs. 9 der Geschäftsordnung der BVV weiter aus, dass Bürgerinnen und Bürgern auf Verlangen das Wort erteilt werden soll.

 

 

Finanzen:

 

Die Serviceeinheit Finanzen unterstützt bereits seit über 10 Jahren regelmäßig die Bezirksverordnetenversammlung bei der Durchführung der Bürgerbeteiligungen im Zusammenhang mit der Investitionsplanung und im Rahmen der Doppel-Haushaltsplanungen. Die Beteiligungsverfahren sind in beiden Fällen zeitlich so angelegt, dass die Ergebnisse in die Beratungen der BVV bzw. ihres Hauptausschusses (vorher: Haushaltsausschuss) einfließen können.

r die geplanten Bürgerbeteiligungsverfahren im kommenden Jahr - zur Investitionsplanung vermutlich im 1. Quartal und zum kommenden Doppelhaushalt vermutlich im Sommer - wird angestrebt, die Beteiligungsplattform "mein. Berlin.de" zu nutzen.

 

Übersicht über die Anzahl der Anregungen für die jeweils drei letzten Bürgerbeteiligungs-Verfahren:

 

Bürgerbeteiligung im Rahmen der I-Planungen

Jahr

Anzahl der Beteiligungen

2011 bis 2015

36

2013 bis 2017

5

2015 bis 2019

2

2017 bis 2021

30

 

 

 

 

Bürgerbeteiligung im Rahmen der Haushaltsplanungen

Jahr

Anzahl der Beteiligungen

2014 bis 2015

15

2016 bis 2017

9

2018 bis 2019

13

 

 

 

Stadtentwicklungsamt:

 

Es werden hier die speziellen gesetzlichen Vorgaben, die im Stadtentwicklungsamt vorhanden sind, aufgeführt.

In den Fachbereichen des Stadtentwicklungsamtes werden interessierten Bürgerinnen und Bürgern nachfolgende Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung angeboten:

 

Bau- und Wohnungsaufsicht:

Handelt es sich bei dem interessierten Bürger um einen Eigentümer eines unmittelbar benachbarten Grundstücks, so hat er gemäß § 70 Bauordnung für Berlin die Möglichkeit, vor Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen am Genehmigungsverfahren beteiligt zu werden, sofern seine zu schützenden nachbarlichen Belange berührt werden.

§70 Abs. 3 Bauordnung für Berlin:  Wird durch größere Vorhaben oder dessen Nutzung die Allgemeinheit oder die weitere Nachbarschaft gefährdet, benachteiligt oder belästigt, kann die Bauaufsichtsbehörde im Amtsblatt, Internet oder der Tageszeitung  Informationen über das Vorhaben veröffentlichen.

Die durch die Maßnahme betroffenen Bürgerinnen und Bürger können innerhalb vom Gesetzgeber vorgegebener Fristen ihre Argumente und Einwände darlegen.

Weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung sieht der Verordnungsgeber nicht zwingend vor.

 

Stadtplanung und Denkmalschutz:

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen im Bebauungsplanverfahren sind folgende Bürgerbeteiligungen vorgesehen:

- Vorgezogene Bürgerbeteiligung als Auftakt des Bebauungsplans

- Die öffentliche Auslegung zum Ende des Bebauungsplanverfahrens

Die Fristen für diese Verfahrensschritte betragen in der Regel einen Monat.

 

Darüber hinaus veranstaltet der Fachbereich bei besonderen städtebaulich herausragenden Projekten Bürgerversammlungen, in denen die Möglichkeit der Beteiligung besteht.

Im Rahmen der laufenden Förderprogramme (Stadtumbau, Aktive Zentren und Quartiersmanagement) sind umfangreiche Beteiligungsverfahren vorgesehen, die bezogen auf die Einzelprojekte (Erstellung von Planungen und Konzepten) interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, sich in die Prozesse mit einzubringen.

 

Umwelt- und Naturschutzamt:

Eine in der Vergangenheit bereits angewandte Form der Bürgerbeteiligung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzamtes war die Durchführung von Informationsveranstaltungen. Diese wurden im Vorfelde der Einrichtung der Projekte "Amphibienschutz in Hermsdorf" und "Wasserbüffel im Tegeler Fließ" angeboten. Weitere Bürgerbeteiligungen würden nach Bedarf durchgeführt werden. Generell gilt: Die meisten gesetzlich vorgesehenen Formen der Bürgerbeteiligungen im Umwelt- und Naturschutz fallen in den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltungen.

 

 

Abteilung Bauen, Bildung und Kultur:

 

Allgemein:

Im Rahmen der Aufstellung der Investitionsplanung und des Haushaltsplans erfolgt immer eine formale Bürgerbeteiligung.

 

Fachbereich Straßenbau:

Bei investiven Straßenbaumaßnahmen finden Informationsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Vorplanung der Straßenbaumaßnahme und nach Beauftragung der Baufirma statt, also vor Baubeginn.

 

Bereich Spielplatzplanung:

Im Rahmen der konkreten Standortplanung werden bei Spielplatzneubauvorhaben grundsätzlich die zukünftigen Nutzer einbezogen. Hierzu beteiligt der Bezirk Schulen, Kitas, Tagesmütter oder Nutzer direkt vor Ort. Die Ergebnisse der Beteiligung fließen in die Planung ein.

 

 

 

 

Bibliotheken:

Es werden regelmäßig Wünsche von Kundinnen und Kunden an den Fachbereich Bibliotheken zur Beschaffung von Büchern herangetragen. Diese werden beim Ankauf von neuen Büchern in der Regel berücksichtigt.

 

Veranstaltungsmanagement:

Bei positiven Rückmeldungen nach Veranstaltungen wird versucht, ähnliche Veranstaltungen im Folgejahr wieder anzubieten.

 

 

Die anderen Bereiche haben Fehlanzeige gemeldet. Selbstverständlich werden Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern aber immer auf ihre Umsetzbarkeit geprüft.

 

 

Abteilung Jugend, Familie, Schule, Sport:

 

Reinickendorfer Bürgerinnen und Bürger haben in diesem Zuständigkeitsbereich vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten.

Im Folgenden wird insbesondere die mögliche Einflussnahme in verschiedenen Gremien benannt.

 

Bereich Jugend und Familie:

 

  • Jugendhilfeausschuss

 

In jedem Bezirk ist ein öffentlich tagender Jugendhilfeausschuss i. S. d. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - AG KJHG - einzurichten.

Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamts (§ 35 Abs. 1 Satz 1 AG KJHG).

Der Ausschuss wird nach jeder Wahl neu gebildet. Im Ausschuss sind Abgeordnete der in der BVV vertretenen Parteien, Vertreter/-innen der Jugendverbände und anderer freier Träger der Jugendhilfe sowie in der Jugendhilfe erfahrene Personen. Grundlage für die Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses ist

§ 35 AG KJHG.

 

 

  • Jugendjury

 

Seit Jahren entscheiden Reinickendorfer Jugendliche selbst darüber, welche ihrer Projektideen aus dem Jugend-Demokratiefonds jährlich gefördert werden und erhalten so die Chance, ihre Ideen zu realisieren und sich für ihre Interessen im Bezirk einzusetzen.
Aufwind e. V. begleitet die Projekte und organisiert den Ablauf der Jury-Sitzungen. Die Projekte werden anschließend eigenverantwortlich von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Der Lernwert ist bei diesen Projekten sehr hoch, er setzt auf praktische Erfahrung, direkte Umsetzung und bietet ein praxisorientiertes Demokratietraining.

 

  • U-18 Wahlen

 

Die konzeptionelle Ausrichtung bezieht sich direkt auf politische Bildung, proaktive Förderung von Demokratieverständnis und Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen. Ziel ist es hierbei, Jugendliche an Politik heranzuführen und sie zu motivieren, wählen zu gehen und sich politisch zu engagieren.

 

 

Darüber hinaus gibt es im Kinder- und Jugendbereich diverse Projekte, die explizit auf Transparenz und Partizipation ausgerichtet sind, wie das comX Radio im Familienzentrum des Märkischen Viertels oder die Umsetzung des Landesprogramms „Kitas bewegen – für die gesunde Kita  (LggK)“. Das com-X Radio wird von Kindern und Jugendlichen selbst produziert und moderiert. Im Rahmen des LggK werden unter der Einbeziehung der Kinder und deren Eltern, die Bildungs- und Gesundheitschancen von Kindern nachhaltig verbessert.

 

 

Bereich Schule und Sport:

 

  • Schulausschuss

 

Im einmal im Monat öffentlich tagenden Reinickendorfer Schulausschuss werden vor allem die Themenbereiche der Reinickendorfer Schulen besprochen, die in den Kompetenzbereich des Bezirkes fallen.

Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen nach Maßgabe der § 7 i. V. m. § 109  des Berliner Schulgesetzes (SchulG Berlin), die Kontrolle der Qualität des Mittagessens an den Schulen sowie die Bereitstellung des für den ordnungsgemäßen Betrieb der Schulen notwendigen technischen Personals.

Zudem sind die Bezirke, in Zusammenarbeit mit den Schulen und der Schulaufsichtsbehörde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht, die Aufstellung des bezirklichen Schulentwicklungsplanes, die Festlegung von Einschulungsbereichen sowie die Festsetzung der Aufnahmekapazität der von ihnen verwalteten Schulen verantwortlich.

Der Schulausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für den Geschäftsbereich Schule des Bezirksamts.

 

  • Schulische Gremien (BEA, BSA und BSB)

 

Gemäß § 110 SchulG Berlin werden in jedem Berliner Bezirk ein Bezirksschülerausschuss, ein Bezirkselternausschuss und ein Bezirksschulbeirat gebildet.

Die Bezirksausschüsse dienen der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Gruppe in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat.

 

 

  • Sportausschuss

Der Sportausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf für den Geschäftsbereich Sport des Bezirksamts.

Der Sportausschuss beschäftigt sich mit der Qualität der Reinickendorfer Sportanlagen und mit der Verteilung von Nutzungszeiten, z.B. für Sporthallen. Die Mitglieder arbeiten eng mit Reinickendorfer Sportvereinen zusammen.

 

 

Abteilung Wirtschaft, Gesundheit, Integration, Soziales:

 

„Bürgerbeteiligung“ als Beteiligung an einzelnen Verwaltungsentscheidungen und Planungsprozessen hat in der Abteilung im Rahmen der Haushaltsaufstellung zu angebotenen einzelnen Teilbereichen stattgefunden. Ansonsten werden im weitesten Sinne der „Bürgerbeteiligung“ regelmäßig in den Bereichen Wirtschaft und Gesundheit sowie bei dem Integrationsbeauftragten, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Behindertenbeauftragten Fachveranstaltungen, Informationsveranstaltungen und Gremien- und Netzwerkarbeit organisiert, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger beteiligen und mit Anregungen einbringen können. Im Augenblick wird im Bereich Integration z.B. einen Bürgerdialog zu der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingsunterbringung in unserem Bezirk vorbereitet.

Eine besondere Möglichkeit der Bürgerbeteiligung für interessierte Bürgerinnen und Bürger wäre innerhalb der Zuständigkeit der Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination der Abteilung z.B. die Stadtteilkoordination. Hier können in den einzelnen Bezirksregionen Stadtteil- bzw. Ortsteilkonferenzen abgehalten werden, um im Dialog mit den Akteuren vor Ort, nämlich den Anwohnenden, den Vereinen, den Gewerbetreibenden, den Initiativen und den Trägern, Schwächen und Stärken der Orts- bzw. Stadtteile festzustellen, zu analysieren und unter Formulierung von Zielvorgaben Schwächen, wenn möglich durch Verwaltungshandeln, entgegenzutreten und Stärken weiter zu entwickeln. Ziel ist es auch eine aktive Nachbarschaft zu entwickeln und zu verstetigen, die Entwicklungsprozesse kritisch aber auch aktiv im Wege freiwilligen Handelns begleitet. Dieses Instrument soll in Zukunft genutzt werden.

Im Übrigen wird der Zuständigkeitsbereich der Abteilung durch Aufgaben im Bereich der hoheitlichen Verwaltung gekennzeichnet, bei dem eine Bürgerbeteiligung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist.

 

 

Abteilung Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten:

 

Es werden regelmäßig Bürgerveranstaltungen zu Kernpunktthemen durchgeführt. Bei diesen können sich betroffene/interessierte Bürger durch konstruktive Diskussionen einbringen. Die bei solchen Veranstaltungen angebrachte Kritik oder die Vorbringung von konstruktiven Vorschlägen findet Einfluss in das Verwaltungshandeln und war bisher eine gute Möglichkeit, die allgemeine "Gefühlslage" in den jeweiligen Problemfeldern zu erfassen. Kommuniziert und Beworben werden diese Veranstaltungen in den Printmedien, Social Media, und ggf. mit Einladungsflyern.

 

Beigefügt erhalten Sie eine Übersicht der bisher durchgeführten Beteiligungen:

 

 

 

Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher, diese Antwort an die Fragestellerin / den Fragesteller weiterzuleiten.

 

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

 

 


 

Stammbaum:
1493/XX   Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung   BVV-Büro   Einwohneranfrage
1493/XX-01   Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung   Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt   Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnete Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Reinickendorf

BVV-Büro

Verkehrsanbindungen