Drucksache - 1578/XX
Begründung
Nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser (Krankenhaus-Unternehmensgesetz) ist für jeden Bezirk, in dem sich ein oder mehrere Krankenhäuser befinden, ein Beirat zu bilden.
Der Beirat besteht aus dem für Gesundheitswesen zuständigen Mitglied des Bezirksamts, fünf Bezirksverordneten sowie sechs Beschäftigen des Krankenhausbetriebes. Die Bezirksverordneten werden von der Bezirksverordnetenversammlung des Bezirks benannt (§ 2 Absatz 1 Geschäftsordnung für den Beirat der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH des Bezirks Reinickendorf von Berlin).
Aktuell sind von der Bezirksverordnetenversammlung folgende Mitglieder für den Beirat benannt: - Claudia Skrobek (Vertretung Marcel Gewies) - Marco Käber (Vertretung Maria-Angeles Eisele) - Rino Schmiedel (Vertretung Klaus-Dieter Meckes) - Elke Klünder (Vertretung Klaus-Hinrich Westerkamp) - Andreas Otto (Vertretung Heinz-Jürgen Schmidt)
Herr Marcel Gewies und Herr Andreas Otto sind zwischenzeitlich aus der BVV ausgeschieden, so dass eine Nachfolge für den bezirklichen Beirat der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH des Bezirks Reinickendorf durch die Bezirksverordnetenversammlung zu benennen ist.
Sollte ein bisheriges stellvertretendes Mitglied für den bezirklichen Beirat der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH des Bezirks Reinickendorf zum ständigen Mitglied benannt werden, muss ein neues stellvertretendes Mitglied für den bezirklichen Beirat benannt werden.
Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Als neues ständiges Mitglied für den bezirklichen Beirat der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH des Bezirks Reinickendorf wird die Bezirksverordnete/der Bezirksverordnete
_________________________
benannt.
Als neue stellvertretende Mitglieder für den bezirklichen Beirat der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH des Bezirks Reinickendorf werden die Bezirksverordneten
_________________________ und
_________________________
benannt.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Gesetz zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Unternehmens der städtischen Krankenhäuser (Krankenhausunternehmens-Gesetz) vom 30. November 2000 (GVBl. S. 503)
§ 2 Geschäftsordnung für den Beirat der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH des Bezirks Reinickendorf von Berlin vom 26. September 2002
Haushaltmäßige Auswirkungen:
Keine
Frank Balzer Uwe Brockhausen BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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