Drucksache - 1402/XX
Sachverhalt:
Solche parteipolitischen Veranstaltungen können den Schulfrieden erheblich stören, zumal die Inhalte weder von den Schulen noch vom Bezirksamt kontrolliert oder beeinflusst werden können. Auch die Übertragung des Hausrechts an die Raummieter ist problematisch. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, eine rechtlich verbindliche Grundlage für zukünftige Raum-Nutzungs-Vereinbarungen zu erstellen oder entsprechend anzupassen, die sicherstellt, dass zukünftig keine Schul-Räumlichkeiten an Parteien sowie deren Fraktionen oder Organisationen vermietet oder in anderer Form überlassen werden dürfen. Ein entsprechender BA-Beschluss soll breit veröffentlicht werden.
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