Drucksache - 1154/XX-01
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,
die in der 21. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 13.06.2018 nicht besprochene Einwohneranfrage - Drucksache Nr. 1154/XX -:
„Frage: Wer ist befugt, über die Nutzungsart des ehemaligen Friedhofes der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik zu entscheiden?
Nachfrage: Wie kann ich dort als Bürgerin Gehör finden?“
wird wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer für die Nutzung seines Grundstückes verantwortlich. Derzeit befindet sich das Grundstück im Besitz der Vivantes GmbH. Nachdem diese jedoch die Nutzung des Grundstückes aufgegeben hat, plant das Land Berlin die Fläche zu erwerben. Im Vorfeld einer Nachnutzung für das Gelände der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik wurden verschiedene Szenarien entwickelt. Die Fläche des Friedhofes ist dabei fester Bestandteil der Grünkonzeption. Eine andere Nutzung oder gar eine Bebauung ist nicht geplant.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich an den Grundstückseigentümer, wie oben erwähnt z.Zt. Vivantes GmbH, zu wenden.
Frank BalzerBezirksbürgermeister
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