Drucksache - 0886/XX
Begründung:
Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung über die Genehmigung der Bezirkshaushaltsrechnung unbeschadet der Entlastung durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung. Das Haushaltsjahr 2016 hat mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 7.206.477,29 Euro abgeschlossen. Das Ergebnis wird in das Haushaltsjahr 2018 vorgetragen. Ebenso entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG über die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (Anlage 6 und 7 der Bezirkshaushaltsrechnung). In Summe wurden 1.287.880,10 Euro an über- und 2.773.398,68 Euro an außerplan-mäßigen Ausgaben zugelassen. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen wurden nicht in Anspruch genommen. In allen Fällen erfolgte die Zulassung mit Ausgleich (u. a. im Rahmen der Basiskorrektur).
Beschlussentwurf :
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die als Anlage beigefügte Bezirkshaushaltsrechnung sowie die im Haushaltsjahr 2016 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden genehmigt.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 3 und § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 BezVG Nr. 2.1 AV § 37 LHO und Nr. 9 AV § 80 LHO
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Siehe Anlage
Frank Balzer Bezirksbürgermeister
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