Drucksache - 0786/XX-01  

 
 
Betreff: TOP 10.25 - Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen

"Gewährleistung Pünktlichkeit öffentlicher Nahverkehr (Bus 124)"
Status:öffentlichBezüglich:
0786/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt eine Widmung des bislang entwidmeten Teiles der Ruppiner Chaussee als öffentliche Straße grundsätzlich ab, da der Grund für die Entwidmung, die Autobahn, nicht entfallen ist.

 

Aber auch aus vielen weiteren Gründen lehnen wir die Nutzung als Autobahnausweichstrecke ab. So ist der Zustand der Straße ungeeignet und eine Herrichtung nur mit immensem finanziellen Aufwand und einer Verbreiterung der Straße möglich, wenn die Sicherheit aller VerkehrsteilnehnerInnen gewährleistet werden soll. Zudem dürften die Folgen für die Buslinie 124 fatal sein.

 

Zu Bauplänen und Kostenkalkulation kann allein das Bezirksamt Auskunft geben.

 

Stammbaum:
0786/XX   TOP 10.25 - Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen "Gewährleistung Pünktlichkeit öffentlicher Nahverkehr (Bus 124)"   BVV-Büro   Einwohneranfrage
0786/XX-01   TOP 10.25 - Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen "Gewährleistung Pünktlichkeit öffentlicher Nahverkehr (Bus 124)"   BVV-Büro   Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
0786/XX-02   TOP 10.25 - Ruppiner Chaussee für den Umleitungsverkehr nutzbar machen "Gewährleistung Pünktlichkeit öffentlicher Nahverkehr (Bus 124)"   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
 
 

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