Drucksache - 0785/XX-01  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplanung
Status:öffentlichBezüglich:
0785/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher,

 

Frau Volkmann hat gem. § 49 GO BVV die folgende Einwohneranfrage gestellt:

 

Gehen die Schülerzahlen von öffentlichen Schulen in privater Trägerschaft in die Schulentwicklungsplanung ein?

 

Die Anfrage wird gem. § 49 Abs. 4 GO BVV wie folgt beantwortet:

 

Die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) sind kein wesentlicher Bestandteil der Berliner Schulentwicklungsplanung. Im Schulentwicklungsplan für das Land Berlin 2014 - 2018 wird lediglich auf die Veränderungen der Schülerzahlen in den letzten Jahren und auf die Voraussetzungen für Anerkennung und Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft in Berlin hingewiesen. Eine Betrachtung der einzelnen Berliner Bezirke hinsichtlich dieser Schulen erfolgt nicht.

 

Der Schulentwicklungsplan gibt einen Überblick über die Vorstellungen und Ziele des Schulträgers im Bereich der Schulentwicklung. Das Ziel der Schulentwicklungsplanung ist, die Entwicklung der Nachfrage an Schulplätzen zu befriedigen. Hierbei unterliegt die Planung den allgemeinen Rahmenbedingungen, insbesondere den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.

 

In der Schulentwicklungsplanung sind alle in Berlin bzw. in Reinickendorf mit Hauptwohnsitz wohnhaften schulpflichtigen Kinder und Jugendliche berücksichtigt. In der Bedarfsberechnung von Schulplätzen werden demnach auch alle Schülerinnen und Schüler erfasst, die sich für eine Schule in freier Trägerschaft entschieden haben.

 

Da der Schulträger keinen Einfluss auf die Entwicklungen (zum Beispiel der Schülerzahlen oder auf das Raumkonzept) von Schulen in freier Trägerschaft nehmen kann, ist die Einbeziehung dieser Schulen in die Schulentwicklungsplanung nicht vorgesehen.

 

Nichtsdestotrotz sind die Schulen in freier Trägerschaft ein wesentlicher Bestandteil des vielfältigen Bildungsangebots unserer Stadt und bereichern die Schullandschaft durch teilweise innovative pädagogische Ansätze.

 

Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Bezirksverordnetenvorsteher, diese Antwort an die Frau Volkmann weiterzuleiten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

Stammbaum:
0785/XX   Schulentwicklungsplanung   BVV-Büro   Einwohneranfrage
0785/XX-01   Schulentwicklungsplanung   Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport   Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
 
 

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