Drucksache - 1108/XIX-02-01  

 
 
Betreff: Gartenstadt Frohnau erhalten II - Verstöße gegen die Erhaltungsverordnung höher ahnden
Status:öffentlichBezüglich:
1108/XIX-02
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
14.02.2018 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
14.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 09.03.2016

- Drucksache Nr. 1108/XIX-02 - :

 

 „Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Senat von Berlin bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Verstöße gegen die nach § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB erlassene Erhaltungsverordnung, insbesondere der Rückbau oder die Veränderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Genehmigung, nach § 213 Absatz 1 Nr. 4, Absatz 2 BauGB mit einer höheren Geldbuße geahndet werden können. Eine Bußgeldhöhe von bis zu 100.000,00 Euro ist anzustreben.“

 

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Seit Mitte 2016 wendet der Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz erfolgreich das Prüfschema für die Erteilung von Abrissgenehmigungen für Gebäude in Frohnau an. Mittlerweile hat sich das Bewusstsein für die Erhaltungsverordnung bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern weiter gefestigt, was durch die steigende Anzahl von Anträgen belegt wird. Es sind keine Verstöße gegen die Beantragungspflicht im vergangenen Jahr bekannt geworden. Dies führt das Bezirksamt auch auf eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zurück. Aus diesen Gründen wird derzeit keine Notwendigkeit gesehen, die bestehende Bußgeldhöhe zu erhöhen.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr. 1108/XIX-02 damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Stammbaum:
1108/XIX   Gartenstadt Frohnau - Neue Herausforderungen zur Erhaltung des Ortsteilcharakters?   CDU/B90/Grüne   Große Anfrage
1108/XIX-02   Gartenstadt Frohnau erhalten II - Verstöße gegen die Erhaltungsverordnung höher ahnden   CDU-Fraktion   Beschluss
1108/XIX-02-01   Gartenstadt Frohnau erhalten II - Verstöße gegen die Erhaltungsverordnung höher ahnden   Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt   Vorlage zur Kenntnisnahme
1108/XIX-01   Gartenstadt Frohnau erhalten I - Orientierungshilfe zur Anwendung der Erhaltungsverordnung erstellen   CDU-Fraktion   Beschluss
1108/XIX-01-01   Gartenstadt Frohnau erhalten I - Orientierungshilfe zur Anwendung der Erhaltungsverordnung erstellen   Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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