Drucksache - 0789/XX  

 
 
Betreff: Planungsvorgabe Freigabe Ruppiner Chaussee und Gewährleistung Durchfahrt nur in Ausnahmesituation
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Manfred Taschka 
Drucksache-Art: Einwohneranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beantwortung
10.01.2018 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Frage an das Bezirksamt und die Fraktionen:

 

Im Verkehrsausschuss wurde mitgeteilt, dass bereits eine Planungsvorlage erarbeitet wird, die Ruppiner Chaussee im Tegeler Forst wieder für den öffentlichen Verkehr freizugeben.

 

Was ist damit konkret gemeint? Gilt die Freigabe grundsätzlich oder nur bei Komplettsperrrungen der A111?

 

Nachfrage:

 

Wenn die Durchfahrt nur bei der Sperrung der Autobahn erlaubt wird, wie wird gewährleistet, dass in den anderen Zeiten keine Durchfahrt durch den Tegeler Forst möglich ist?

 

Die derzeitige Beschilderung reicht dafür nicht aus, da sie bereits jetzt von vielen Fahrzeugführern ignoriert wird.

 

Stammbaum:
0789/XX   Planungsvorgabe Freigabe Ruppiner Chaussee und Gewährleistung Durchfahrt nur in Ausnahmesituation   BVV-Büro   Einwohneranfrage
0789/XX-01   Planungsvorgabe Freigabe Ruppiner Chaussee und Gewährleistung Durchfahrt nur in Ausnahmesituation   BVV-Büro   Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
0789/XX-02   Planungsvorgabe Freigabe Ruppiner Chaussee und Gewährleistung Durchfahrt nur in Ausnahmesituation   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Einwohneranfrage - schriftliche Beantwortung
 
 

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